Deutschland bei Patientenrechten vorbildlich
Berlin (ots)
Dresden, 12.05.2010 - Die individuellen Rechte von Patientinnen und Patienten sind in Deutschland umfassend geschützt. Darauf verwiesen die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden. "Gefahr droht ihnen aber im Kontext staatlicher Gesundheitspolitik für die gesetzliche Krankenversicherung", warnte der Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery. Versorgungsstrukturen müssten primär am medizinischen Bedarf des Patienten ausgerichtet sein und dürften nicht von ökonomischen Einsparzielen dominiert werden. "Hier müssen Patienten und Ärzte gemeinsam kämpfen", forderte Montgomery. Die 250 Delegierten des Ärztetages appellierten an den Gesetzgeber, eine finanzierungsbedingte sozialrechtliche Leistungseinschränkung transparent zu machen und auch zu verantworten. Die Bundesregierung hat Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz bis Ende 2010 angekündigt. Der Ärztetag befürwortet eine Kodifikation der Patientenrechte. "Wir halten aber eine eigenständige neue Gesetzgebung im Kern für nicht notwendig", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages. Denn schon jetzt sind die Patientenrechte in Deutschland in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen der Ärztinnen und Ärzte sowie in der vieljährigen Rechtsprechung entwickelt worden. So hat jeder Patient das Recht auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Das beinhaltet das Recht auf eine angemessene Information und Beratung, auf eine standardgemäße Behandlung und Dokumentation sowie auf die Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Patienten haben zudem Anspruch auf Vertraulichkeit und Datenschutz. So heißt es in der (Muster-) Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte: "Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen." Der Ärztetag konstatierte zudem, dass eine zunehmende "Europäisierung der Patientenrechtefragen" unverkennbar sei, wie die geplanten Neuregelungen zu Patientenrechten bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung, zur Patienteninformation im pharmazeutischen Bereich sowie zur Organtransplantation. Der Europaabgeordnete, Dr. Peter Liese, wies in seinem Gastvortrag vor dem Ärztetag darauf hin, dass nach wissenschaftlichen Studien Gesundheitssysteme mit speziellen Patientenrechtegesetzen nicht zwangsläufig besser abschnitten als Länder ohne solche Regelungen. Deutschland habe in entsprechenden Länderrankings international in den letzten Jahren immer vordere Plätze eingenommen. "Ich kann daher als Europaabgeordneter nicht sagen, dass ein eigenes Patientenrechtegesetz oder gar ein Patientenschutzgesetz zwingend erforderlich ist", so Liese. Hintergrundinformationen zum Thema Patientenrechte sowie zu den weiteren Schwerpunkten des 113. Deutschen Ärztetages können unter der Rubrik "BÄK GROUNDS" auf der Internetseite der Bundesärztekammer abgerufen werden.
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