Tötung auf Verlangen ist keine ärztliche Handlung
Ludwigshafen (ots)
Der 104. Deutsche Ärztetag hat alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland aufgerufen, sich entschieden gegen jede Euthanasie-Betrebungen einzusetzen. "Aktive Sterbehilfe ist das vorsätzliche Töten von Menschen. Das steht im krassen Widerspruch zum ärztlichen Auftrag, das Leben zu schützen. Der ärztliche Beruf würde so ein anderer, der Arzt würde zum Vollstrecker werden", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages. Jeder Patient müsse sich zu jeder Zeit sicher sein, das Ärzte konsequent für das Leben eintreten und weder aus wirtschaftlichen noch aus politischen Gründen das Leben zur Disposition stellen. Diese Sicherheit könne nur dann garantiert werden, wenn Ärzte das Töten von Patienten kategorisch ablehnen. Es gebe schon Wissenschaftler, die von "Sterbekosten" sprechen, wenn sie die Behandlung und Hilfe in der Zeit vor dem Tod meinen. "Wenn Schwerstkranke schnell und kostengünstig sterben sollen, kommt eine makabere Kostenlogik in Gang. Aktive Sterbehilfe bahnt den Weg für Willkür und Kostendruck auf unheilbar Kranke", warnt der Ärztetag.
Als Alternative zur aktiven Sterbehilfe müssten daher die Voraussetzungen für eine weitere Verbreitung und Anwendung der Palliativmedizin verbessert werden. Die Ärztevertreter machen deutlich, dass auch das Sterben Teil des Lebens sei und auch die letzte Phase des Lebens menschenwürdig gelebt werden könne. Deshalb müssten die für Krankenhausplanung zuständigen Landesministerien bei der Kapazitätenermittlung für die stationäre Versorgung die Notwendigkeit palliativmedizinischer Maßnahmen einbeziehen.
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