Gewinn darf nicht alleinige Leitlinie der Behandlung sein
Ärztetag
warnt vor übereilter Einführung der DRG-Fallpauschalen
Ludwigshafen (ots)
"DRG - das darf zukünftig nicht heißen: Drastische Rationierung von Gesundheitsleistungen!" Dies hat heute zum Abschluss seiner Beratungen der 104. Deutsche Ärztetag gefordert. Die Ärztevertreter sehen erhebliche Risiken für die Patientenversorgung in den Krankenhäusern, falls das neue diagnosebezogene Fallpauschalensystem (diagnosis related groups/DRG) übereilt und auf der Basis einer unzureichenden Datengrundlage eingeführt wird. Das Ärzteparlament äußerte die Sorge, dass die neue Krankenhausvergütung als Preissystem unter vornehmlich betriebswirtschaftlichen Anreizen wirksam werden könnte. Damit würde die Krankenhausfinanzierung nach dem vor Jahren verlassenen Selbstkostendeckungsprinzip in das andere Extrem der Wettbewerbsmedizin verfallen. "Unter der Rahmenvorgabe einer starren sektoralen Budgetierung kann dieser Wettbewerb nur auf dem Rücken der Patienten und zu Lasten der Behandlungsqualität ausgetragen werden. Das ist umso gefährlicher, als gerade im grundsätzlich zu bejah enden Konzept einer fallorientierten, leistungsbezogenen Vergütung Anreize zu innerärztlicher Zusammenarbeit und sektorübergreifender Kooperation liegen", heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.
Zu befürchten sei, dass zukünftig der Gewinn zur alleinigen Leitlinie der künftigen Krankenhausbehandlung werde. Damit würden "diejenigen Krankenhäuser belohnt, die schwerstkranke Patienten unter ausschließlicher Berücksichtigung der Kosten behandeln und möglichst schnell wieder in andere Bereiche des Gesundheitswesens (ambulanter Sektor, Rehabilitation) entlassen. Ohne wirksame Berücksichtigung der medizinischen Qualitätsstandards und geeignete Ausgleichsmechanismen wird dieses dazu führen, dass in deutschen Krankenhäusern zunehmend das billigste Behandlungsverfahren an die Stelle des besten tritt", kritisierten die Delegierten.
Mit großer Sorge und Skepsis betrachtet die Ärzteschaft insbesondere die gesetzliche Zielvorgabe, dass sowohl die Definition der DRG-Fallpauschalen und ihre Bewertung mit relativen Kostengewichten als auch die Höhe der Zu- und Abschläge für die Finanzierung nicht fallbezogener Tatbestände wie die Notfallversorgung und Ausbildungsstätten bereits bis zum 31.12.2001 vereinbart werden sollen. Die hierfür als Bewertungsmaßstab vorgesehenen Leistungsdaten der Krankenhäuser des Jahres 2001 seinen bisher jedoch praktisch nicht verwertbar, da den Krankenhäusern zur Zeit immer noch keine vollständigen und verbindlichen Richtlinien zur Dokumentation und Kodierung von Leistungen und Diagnosen sowie zur Erhebung der Kosten vorlägen.
Da das AR-DRG-System selbst nicht einmal in Australien einheitlich, flächendeckend und vor allem nicht zur Finanzierung aller Krankenhausleistungen eingesetzt wird, lehnt der Deutsche Ärztetag eine ungeschützte, übereilte Einführung des neuen Fallpauschalensystems in sämtlichen Fachbereichen ab, in denen dieses System nicht auf einer validen deutschen Datengrundlage an die hiesigen Verhältnisse angepasst wurde.
In diesem Zusammenhang fordert die Ärzteschaft von den Vertragsparteien der Selbstverwaltung bei den DRG-Kostenkalkulationen eine adäquate Berücksichtigung
- des tatsächlichen ärztlichen Arbeitseinsatzes unter Einbezug der Vielzahl der an vielen Krankenhäusern auch heute noch unbezahlt erbrachten Überstunden,
- des sich aus der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 03.10.2000, nach dessen Entscheidung die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit zu werten sind, ergebenden Mehrbedarfs an Stellen und
- der in Verbindung mit dem DRG-System zusätzlich entstehenden Dokumentationsaufgaben sowie
- die Sicherstellung einer für die Versorgung der Bevölkerung unerlässlichen ärztlichen Weiterbildung unter den Rahmenbedingungen des neuen Vergütungssystems.
Der 104. Deutsche Ärztetag fordert darüber hinaus Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, das zu enge Zeitkorsett der Einführung der DRGs zu lockern und gesetzlich verbindlich längere Zeiträume für die Umsetzung des DRG-Systems zu beschließen. Hierin stimmt der Ärztetag auch mit dem Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen überein, der in seinem im Frühjahr vorgelegten Gutachten die gleiche Forderung erhob.
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