Kurzstatement von Prof. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur Pressekonferenz der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
Berlin, 4. September 2013
Berlin (ots)
Es war gut und richtig, die Organtransplantation in Deutschland gesetzlich zu regeln. Wir wissen die damit erreichte Rechtssicherheit und die in der Folge der TPG-Novelle von 2012 nochmals erhöhte Verfahrenstransparenz zu schätzen.
Im August 2012 haben wir zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung einen Maßnahmenkatalog unter dem Titel "Kontrolle stärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen" vereinbart. Wesentliche Punkte des Kataloges sind
- die Gewährleistung eines Mehraugenprinzips in den Transplantationszentren, - die Etablierung interdisziplinärer und organspezifischer Transplantationskonferenzen, - die Schaffung der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, - die Einrichtung der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin sowie - die Verschärfung der Kontrollen in den Transplantationszentren. So dürfen wir z.B. seit der Änderung des TPG im letzten Jahr nicht mehr "nur anlassbezogen" sondern regelmäßig und verdachtsunabhängig prüfen.
Wir haben aber auch dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit entsprochen. Deshalb legen heute die Prüfungskommission und die Überwachungskommission, gemeinsam getragen von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband, ihren ersten Bericht nach der Novellierung des Transplantationsgesetzes vor.
Dieser Bericht belegt eindrücklich, dass sich die Kommissionen in der umfassenden Prüfung der Transplantationszentren mehr als bewährt haben. Prüfungskommission und Überwachungskommission sind zügig arbeitende und sehr belastbare Kontrollgremien, die den Anforderungen des komplexen und dynamischen Gebiets fachlich, inhaltlich und rechtlich gerecht werden.
Es waren die Kommissionen, die die Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Manipulation von Patientendaten aufgedeckt und sorgfältig und umfassend aufgeklärt haben. Dafür haben wir als Selbstverwaltung gesorgt. Wir erfüllen damit eine wesentliche Aufgabe, die uns vom Gesetzgeber mit dem Transplantationsgesetz zugewiesen wurde.
Mit Blick auf die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Vorgänge in einigen Transplantationszentren ist festzustellen: Es ist nicht zu rechtfertigen, das Transplantationsgesetz und die Transplantationsrichtlinien nach persönlichem Gutdünken oder vorrangig zum Nutzen des eigenen Zentrums auszulegen, unabhängig davon, ob es sich um geringfügige oder schwere Verstöße handelt. Denn es ist äußerst bedrückend, zu sehen, wie die Vorgänge in einzelnen Transplantationszentren ein ganzes System ins Wanken bringen.
Die Analyse zeigt aber auch: Es waren nicht vordergründig materielle Motive, die zu Verstößen gegen die Transplantationsrichtlinien führten; es war nicht eine Bevorzugung von Privatpatienten, Eurotransplant "non residents" oder eine Bereicherung Einzelner. Vielmehr gab es strukturelle Anreize aus der Krankenhausfinanzierung, aus dem Wettbewerbsstreben einzelner Krankenhäuser und auch dem vermeintlichen Streben nach Ruhm und Ehre.
Deshalb ist es so wichtig, dass heute die Prüfungskommission und die Überwachungskommission ihren Bericht vorlegen. Die Selbstverwaltung - Ärzteschaft, Kostenträger und Krankenhäuser - trägt Verantwortung für eine positive Fortentwicklung der Transplantationsmedizin und für die Menschen auf der Warteliste. Dafür bieten die flächendeckenden Vor-Ort-Prüfungen, wie sie seit der Gesetzes-reform möglich sind, sehr gute Ansatzpunkte.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden nun in der Ständigen Kommission Organtransplantation schnellstmöglich ausgewertet, um sie zur Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft in den Richtlinien der Bundesärztekammer für die Organtransplantation zu nutzen. Diese Richtlinien sind nichts Statisches - vielmehr werden sie laufend dynamisch an den Stand der Wissenschaft angepasst. Durch die Erfassung und Auswertung der Prüfungsergebnisse können wir noch intensiver als bisher Sorge dafür tragen, dass wir zu einer transparenten Diskussion auch von Transplantationsergebnissen kommen.
Ich möchte daher der Prüfungskommission und der Überwachungskommission für ihre Arbeit an dieser Stelle herzlich danken!
Man kann nicht genug betonen, dass es sich hierbei um ein außerordentlich hohes und äußerst professionelles, ehrenamtliches Engagement handelt.
Die Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin greifen! Lassen Sie uns im Interesse der Gemeinschaftsaufgabe Organspende weiter konsequent daran arbeiten, Vertrauen zurück zu gewinnen und das Organaufkommen dauerhaft zu steigern.
Der Prüfbericht 2012/2013 sowie weitere Unterlagen zur Pressekonferenz der Prüfungskommission und Überwachungskommission sind im Internet unter www.baek.de abrufbar.
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