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DRG-Fahrplan: medizinisch nicht vertretbar

Rostock (ots)

Der 105. Deutsche Ärztetag befürchtet eine
Gefährdung der Patienten in den Krankenhäusern durch das künftige
Fallpauschalengesetz. "Die Einführung des neuen
Fallpauschalensystems darf nicht wegen ausschließlich politisch
begründeter Terminvorgaben zu einem Last-Minute-Projekt mit
ungewissen Auswirkungen auf die Krankenversorgung geraten", warnte
die Ärzteschaft in Rostock.
Ab 01.01.2003 soll zunächst auf freiwilliger Basis und ab
01.01.2004 für alle Krankenhäuser verbindlich nicht mehr nach der
Verweildauer der Patienten, sondern nach einheitlichen Pauschalen, so
genannten Diagnosis Related Groups (DRGs), abgerechnet werden. Dabei
wird vorerst auf das australische DRG-System zurückgegriffen, bis
genug Daten für eine deutsche Fallpauschalenabrechnung vorhanden
sind. Bisher stehe aber nur eine unzureichende Datengrundlage zur
Verfügung, hieß es auf dem Ärztetag. "Der politisch gewollte,
medizinisch aber nicht vertretbare enge Zeitplan zur Einführung der
DRGs wird nicht die effizientesten Krankenhäuser, sondern zunächst
die Kliniken belohnen, die am schnellsten in das DRG-System
übergehen", kritisiert die deutsche Ärzteschaft.
Die vorläufige deutsche DRG-Bewertungen nach den australischen
Kosten erscheine äußerst fragwürdig, hieß es weiter. Unter diesen
Voraussetzungen drohen insbesondere in bisher nur unzureichend über
DRGs abgebildeten Bereichen wie der Intensivmedizin,
Früh-Rehabilitation, Onkologie und Palliativmedizin, Geriatrie,
medizinischer Spezialbereiche sowie der Versorgung komplexer
multidisziplinärer Fälle und behinderter Patienten "nicht zu
verantwortende Verzerrungen". Dabei sei schon jetzt klar, dass sich
die mit der Umsetzung der DRG-Einführung beauftragten
Krankenhausträger- und Krankenkassenverbänden in der knappen Zeit
nicht auf wesentliche Eckpunkte einigen werden.
Auf jeden Fall müsse das australische System schnell auf mögliche
Problembereiche hin analysiert und an die Leistungswirklichkeit in
Deutschland angepasst werden. Der Ärztetag forderte die Politik
deshalb auf, "im Sinne des lernenden Systemansatzes kurzfristig zu
gesetzlichen Nachbesserungen bereit zu sein". Dabei müsse vor allem
die Auswirkungen des DRG-Vergütungssystems auf den ambulanten
Versorgungsbereich berücksichtigt werden.
Die Versorgung der Patienten im Krankenhaus sei vor allem dann
gefährdet, wenn das neue DRG-System ohne Rücksicht auf die durch das
ärztliche und pflegerische Personal tatsächlich geleistete
Arbeitszeit durchgesetzt werde. Besonders dramatisch sei diese
Entwicklung vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen
Gerichtshofes vom Oktober 2000 zu sehen, nach dem
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu betrachten ist. In der
Konsequenz dieses EuGH-Urteils würden bis zu 27.000 Ärzte zusätzlich
in den Krankenhäusern gebraucht.

Pressekontakt:

Presstelle der deutschen Ärzteschaft
Tel.: 030/30889830

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