Ärzte beschließen Änderungen im Berufsrecht
Köln (ots)
Ärzte dürfen keine Zuwendungen annehmen, die über den eigentlichen Zweck einer Fortbildungsveranstaltung hinausgehen. Das hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln klargestellt. Mit der Novellierung der (Muster-) Berufsordnung wurde heute die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie neu geregelt. Ziel ist es, die auch von der Ärzteschaft für notwendig gehaltene Kooperation mit Industrieunternehmen so zu gestalten, dass die Unabhängigkeit des Arztes zweifelsfrei gesichert ist.
Nach dem neuen Berufsrecht ist es nicht berufswidrig, einen angemessenen Vorteil anzunehmen, wenn dadurch die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht wird. "Es geht nicht darum, etwa Reisen an attraktive Ziele zu legalisieren, sondern es geht darum, es zuzulassen, dass Aufwendungen für wissenschaftlich anspruchsvolle Fortbildung von Dritten gesponsert werden kann", erklärte Prof. Dr. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer. Diese Zuwendungen dürften aber nicht über Reisekosten und Tagungsgebühren hinausgehen. Auch sei es unzulässig, Zuschüsse für Begleitpersonen und Einladungen zu Rahmenprogrammen anzunehmen.
"Wiederholt sind Vorwürfe gegen die Ärzteschaft erhoben worden, dass bei der Zusammenarbeit mit der Industrie die ärztliche Unabhängigkeit nicht in ausreichendem Maße gewahrt worden sei. In fast allen Fällen konnten die zunächst erhobenen Vorwürfe ausgeräumt werden. Aber diese Vorwürfe schaden dem Ansehen der Ärzteschaft. Deshalb ist es notwendig, klare Regelungen für alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit zu schaffen", sagte Flenker.
Die Kooperation von Ärzteschaft und Industrie sei notwendig und wünschenswert, betonte der Ärztetag. Allerdings müsse sie so gestaltet sein, dass der Arzt unabhängig und das Patientenwohl als oberste Handlungsmaxime gewahrt bleibe. Im Berufsrecht sind deshalb jetzt der Transparenz- und der Dokumentationsgrundsatz verankert, nach denen Verträge über die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie schriftlich abgeschlossen und den Ärztekammer auf Verlangen vorgelegt werden müssen. Zudem müssten sich Leistungen und Gegenleistungen entsprechen, beschloss das Ärzteparlament.
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