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Ärzte können Fortbildung gegenüber Patienten nachweisen
106. Deutscher Ärztetag votiert für freiwilliges Zertifikat

Köln (ots)

Der 106. Deutsche Ärztetag in Köln hat das
Zertifikat der Landesärztekammern zum freiwilligen
Fortbildungsnachweis abschließend bewertet und zur flächendeckenden
Einführung empfohlen. In den vergangenen drei Jahren hatten die
Ärztekammern ein praxisbezogenes Zertifikat entwickelt, das ein
Angebot der Kammern zur Würdigung der freiwilligen
Fortbildungsbemühungen ihrer Mitglieder darstellt. Es trägt den
Besonderheiten einer individuellen Patientenversorgung auf
wissenschaftlicher Basis Rechnung. Damit grenzen sich die Ärzte ganz
bewusst gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums ab, eine
gesetzliche Fortbildungspflicht für Ärzte einführen zu wollen, die
mit dem drohenden Verlust der Kassenzulassung verknüpft ist. Die
Ärzteschaft wehrt sich dagegen, dass ihre Selbstbestimmung durch
Zwangsregulierung ersetzt werden soll. "Statt unsere Bemühungen um
Qualität zu fördern, wird ohne einen Nachweis der erwünschten
Wirkungen ein System völlig unangemessener Repressionen installiert",
erklärte Prof. Dr. Heyo Eckel, Vorsitzender des Deutschen Senats für
ärztliche Fortbildung der Bundesärztekammer und Präsident der
Ärztekammer Niedersachsen.
Nach dem Berufsrecht sind die Ärzte schon jetzt verpflichtet, sich
in dem Umfange fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der
zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist.
Sie müssen laut Berufsordnung ihre Fortbildung gegenüber der
Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können. "Allein die
Teilnehmerzahlen der ärztlichen Fortbildungsakademien belegen
eindeutig, dass von Fortbildungsmüdigkeit der Ärzte nun wirklich
nicht die Rede sein kann und straft all jene Lügen, die ein
mangelndes Fortbildungsinteresse und Fortbildungsverhalten bei der
Ärzteschaft mutmaßen", sagte Eckel. Die Fortbildung diene dem Erhalt,
der Erweiterung und Aktualisierung der in der Aus- und Weiterbildung
erworbenen Kompetenzen zum Nutzen der Patienten und zur Förderung der
Gesundheit.
Durch das Zertifikat wird den Ärzten die Möglichkeit gegeben, ihre
regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer
Qualitätssicherungsmaßnahme gegenüber den Patienten zu dokumentieren.
Die Ärztekammern bewerten Fortbildungsveranstaltungen danach, ob sie
für das Fortbildungszertifikat anerkannt werden können.
Das Fortbildungszertifikat wird ausgestellt, wenn der Arzt nach
einheitlichen Bewertungskriterien innerhalb von drei Jahren 150
Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert und einen Antrag auf
Ausstellung bei der zuständigen Ärztekammer gestellt hat. Ein
Fortbildungspunkt entspricht einer akademischen Stunde von 45
Minuten.
Die individuell unterschiedlichen Formen des Lernverhaltens und
der ärztlichen Tätigkeit zeigt sich in der Vielfalt der
Fortbildungsmethoden und -medien. Das Spektrum reicht von Vorträgen
und Diskussionen über Kongresse und interaktive Fortbildung via
Printmedien, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit
nachgewiesener Qualifizierung und Auswertung des Lernerfolgs in
Schriftform bis hin zu Selbststudium durch Fachliteratur.
"Die kritische Reflexion des eigenen Handelns ermöglicht dem Arzt,
solche Maßnahmen zu identifizieren, die ihm im ärztlichen Alltag
helfen. Instrumente der Qualitätssicherung tragen dazu bei,
Problembewusstsein zu wecken und zu schärfen. Diese Maßnahmen müssen
stets individuell auf den einzelnen Fall zugeschnitten sein und gehen
auch weit über Fortbildung hinaus. Es ist wenig sinnvoll, den Arzt in
ein Korsett zu zwingen", sagte Eckel.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
(030) 30 88 98 30

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