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EuGH stoppt Ausbeutung der Ärzte

Berlin (ots)

"Das EuGH-Urteil bringt Sicherheit für die
Patienten und stoppt die Ausbeutung der Ärzte. 30 Stunden-
Dauerdienste gehören endgültig der Vergangenheit an. Das europäische
Arbeitszeitrecht gilt nach Jahre langem Kampf nun endlich auch für
die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland." Mit diesen Worten
kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Dr. Jörg-Dietrich
Hoppe heute das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zu den Arbeitszeiten der Ärzte. Nach der Entscheidung des EuGH
steht nunmehr unumgänglich fest, dass eine Bewertung der ärztlichen
Bereitschaftsdienste als Ruhezeit - so wie bisher im deutschen
Arbeitszeitgesetz geregelt - nicht den zwingenden Vorgaben aus Europa
entspricht. Somit ist das System der bisher abgeleisteten
Bereitschaftsdienste mit überlangen Arbeitszeiten illegal. "Die
Regierung muss das Urteil schnellstmöglich rechtskonform umsetzen und
die für den Stellenmehrbedarf notwendigen Finanzmittel auch
tatsächlich zur Verfügung stellen. Denn es wäre verantwortungslos,
weiterhin nur mit völlig überarbeiteten Ärzten die
Patientenversorgung im Krankenhaus aufrecht zu erhalten", so Hoppe.
Dem Kieler Arzt Dr. Norbert Jaeger gratulierte er zu seinem Erfolg:
"Der Kollege Dr. Jaeger hat mit seiner Klage den Ärztinnen und
Ärzten, vor allem aber den Patienten einen großen Dienst erwiesen."
Der Ärztepräsident forderte den in dieser Angelegenheit
zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang
Clement, auf, das deutsche Arbeitszeitgesetz endlich der
EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 anzupassen und damit den
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit definitiv anzuerkennen. "Mit der
bisherigen Verzögerungstaktik muss jetzt Schluss sein. Sonst droht
Gefahr, dass noch mehr junge Ärzte nicht in die  Patientenversorgung
gehen", sagte Hoppe. Nun gebe es die große Chance, die Attraktivität
des Arztberufes wieder zu erhöhen und dadurch die Folgen des
drohenden Nachwuchsmangels abzumildern. Die Nachwuchsentwicklung sei
ohnehin schon alarmierend, wie erst kürzlich eine Studie von
Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ergeben
habe. Denn inzwischen entscheide sich jeder vierte Medizinabsolvent
für eine Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung, sodass schon
jetzt 4800 Arztstellen in den Krankenhäusern vakant seien.
Eine rechtskonforme Umsetzung des europäischen Urteils in das
Tarifrecht erfordere zwangsläufig Neueinstellungen. "Wir rechnen
damit, dass mindestens 15000 Arztstellen geschaffen werden müssen",
so Hoppe. Mit den notwendigen Veränderungen des Tarifrechts müssten
deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen zur Finanzierung dieser
zusätzlichen Personalkosten in Höhe von etwa 1 Milliarde Euro
geschaffen werden. Die bislang von der Bundesregierung im Rahmen des
Fallpauschalengesetzes zugestandenen zusätzlichen finanziellen Mittel
für die Jahre 2003 und 2004 reichten dazu bei weitem nicht aus.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft,
Tel. (030) 30 88 98 30

Original content of: Bundesärztekammer, transmitted by news aktuell

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