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Vom Erzeugen zum Erzeugnis?

Berlin (ots)

"Menschlichem Leben den Grundrechtsschutz auf
Menschenwürde abzusprechen, heißt menschliches Leben in die
willkürliche Verfügbarkeit Dritter zu stellen. Menschen dürfen selbst
im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht für andere verfügbar
gemacht werden. Es darf deshalb niemals dazu kommen, dass
menschliches Leben als Erzeugnis für den Heilungsprozess anderer
ausgenutzt wird", mahnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-
Dietrich Hoppe angesichts der durch die jüngste Rede von
Bundesjustizministerin Zypries ausgelösten Debatte über die
Menschenwürde von künstlich erzeugten Embryonen.
Weiter erklärte Hoppe: "Wenn auch der Mensch bei uns in seiner
Entwicklung von der befruchteten Eizelle an einen unterschiedlichen
Lebensschutz genießt, so hat doch das Embryonenschutzgesetz endlich
Rechtssicherheit in der Frage der Menschenwürde beginnenden Lebens
gebracht. Menschliches Leben jetzt einer so genannten
Rechtsgüterabwägung und damit auch Beliebigkeit zu unterstellen,
könnte jedoch zu einem unkontrollierten Selektionsautomatismus
führen. Dann wäre es auch nicht mehr weit, bis eine Positivliste zur
Auswahl genetisch erwünschter Eigenschaften grundsätzlich über die
Lebensperspektive eines Embryos entscheidet. Wir sollten ernsthaft
prüfen, ob wir eine solche Gesellschaft wollen."
Eine ethisch vertretbare Alternative zur verbrauchenden
Embryonenforschung sei die Forschung mit adulten Stammzellen oder
Stammzellen aus Nabelschnurblut. Diese gelte es nachhaltig zu
fördern, sagte Hoppe.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft,
Tel. (030) 30 88 98 30

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