Deutschland besteht in der EU-Grundrechte-Charta auf "geistig-religiösem" Erbe
Hamburg (ots)
In der Präambel der letzten, der 50. Fassung der EU-Grundrechte-Charta ist auf deutsch vom "geistig-religiösen" Erbe die Rede - und in den anderen Sprachen nicht. Über diesen gemogelten Übersetzungs-Kompromiß des Konvents zur EU-Grundrechte-Charta unter Vorsitz von Roman Herzog berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer jüngsten Ausgabe.
Die Aufnahme des "geistig religiösen" Erbes in die deutsche Version der Präambel verhinderte das Zerbrechen des Konvents an der Frage, wie wichtig dem zukünftigen Europa die Berufung auf die jüdisch-christliche Kulturtradition sein werde. Der Dissenz war vom CSU-Europa-Abgeordneten Ingo Friedrich verursacht worden, der die beiden deutschen Kirchen angesichts der Tatsache alarmierte, dass im gesamten Text der Grundrechte-Charta keine Rede vom Christentum war. Die Franzosen hingegen, die in ihrer Verfassung seit 1946 den "laizistischen" Charakter ihrer Republik festgeschrieben haben, weigerten sich, die Textfassung mit dem Hinweis auf das "religiöse" Erbe Europas zu unterzeichnen.
Wenige Wochen vor dem innerdeutschen Streit über die "Leitkultur" rückte durch diesen Dissenz im Konvent die philosophische Herkunft des europäischen Wertesystems ins Zentrum der Beratung der EU-Grundrechts-Charta.
PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 45/2000 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 2. November 2000 ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei.
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