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Positionspapier zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz des Bundesministeriums für Gesundheit: Embryonen-Selektion im Labor - nein! Import embryonaler Zellen - ja!

Hamburg (ots)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat
jetzt ein Positionspapier zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz
formuliert, das der Wochenzeitung DIE ZEIT vorliegt. Es soll helfen,
"den Kinderwunsch eines Paares bei nachhaltiger Störung der
natürlichen Fruchtbarkeit zu erfüllen, das Lebensrecht des Embryos in
vitro und das Wohl des künftigen Kindes zu schützen sowie Missbrauch
von Verfahren auszuschließen." Bisher wurden Fragen der
Fortpflanzungsmedizin wie die Forschung an Embryonen oder die
Eizellen-Spende durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) geregelt, das
1990 in Kraft trat. Dieses Gesetzeswerk soll nun in das neue Gesetz
integriert werden. Dieser Schritt ist notwendig geworden, weil
wissenschaftliche-medizinische Fortschritte Fragen aufwarfen, die das
zehn Jahre alte ESchG nicht berücksichtigen konnte.
Im Diskussionsentwurf des Ministeriums soll die umstrittene
Präimplantationsdiagnostik weiterhin verboten bleiben. Das Verfahren,
bei dem im Labor erzeugte Embryonen noch im Reagenzglas auf mögliche
Erbschäden untersucht werden, ist in vielen europäischen Ländern und
den USA bereits zugelassen. Das Ministerium argumentiert in seinem
Papier, die Technik könne missbraucht werden. "Dadurch, dass die
Verantwortung für die Verwerfung eines Embryos in der Hand des Arztes
liegt, ergibt sich - im Unterschied zu einem Schwangerschaftsabbruch
- eine völlig neue Dimension der Manipulationsmöglichkeit am frühen
Embryo."
Die Samenspende bei Unfruchtbarkeit des Mannes ist in Deutschland
zugelassen und wird seit etlichen Jahrzehnten praktiziert. Die in
anderen Ländern zugelassene Eizellspende bei Unfruchtbarkeit der Frau
hingegen soll weiterhin verboten bleiben. Hier argumentiert das
Ministerium vor allem mit den Risiken der Hormonbehandlung, der sich
mögliche Eizell-Spenderinnen unterziehen müssen. Zudem sei "die
Spaltung der Vaterschaft in einen genetischen und einen sozialen
Vater eine historische Selbstverständlichkeit ... Eine Spaltung der
Mutterschaft in eine biologische und genetische Mutterschaft ist
dagegen in der Natur und in der Menschheitsgeschichte etwas völlig
Neues."
Das im bisherigen Embryonenschutzgesetz bestehende Verbot der
sogenannten verbrauchenden Embryonenforschung will das Ministerium
auch im neuen Gesetzesrahmen beibehalten. In den vergangenen Monaten
ist in Deutschland vor allem ein Streit um die Nutzung embryonaler
Stammzellen ausgebrochen. Wissenschaftler erhoffen sich mit diesen
Zellen neue Therapiemöglichkeiten für bisher unheilbare Krankheiten
sowie die Züchtung von Ersatzgewebe und -organen für die
Transplantationsmedizin. Das Ministerium trägt den gewaltigen
Therapieaussichten in diesem Bereich Rechnung, indem es die Einfuhr
embryonaler Stammzellen nicht verbietet. Das erklärte die zuständige
Abteilungsleiterin des BMG Ulrike Riedel auf dem ZEIT-Forum
"Regenerative Medizin" anlässlich der MEDICA 2000 in Düsseldorf.
Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll bis Ende kommenden Jahres
verabschiedet werden. "Bis dahin", sagt Ulrike Riedel, "ist noch eine
breite Debatte notwendig, die bereits begonnen hat. Das
Positionspapier des Bundesgesundheitsministeriums sei jetzt den
Fraktionsvorsitzenden im Bundestag sowie den zuständigen
Landesministerien zugeleitet worden." Frau Riedel machte deutlich,
dass das BMG einen Paradigmenwechsel in der Einstellung gegenüber
künstlichen befruchteten Embryonen ablehnt. Embryonen sollten auch in
Zukunft in Deutschland nicht zu fremdnützigen Zwecken verwendet
werden dürfen, also etwa, um daraus embryonale Stammzellen zu
gewinnen. Ein Importverbot von im Ausland hergestellten embryonalen
Stammzellen sei jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht
aufrecht zu erhalten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team der ZEIT-Presse- und Public
Relations
gern zur Verfügung
Elke Bunse 
Tel. 040/ 3280-217
Fax -558
e-mail:  bunse@zeit.de
Victoria Johst 
Tel. 040/3280-303
Fax-570
e-mail:  johst@zeit.de)

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