Margot von Renesse,Vorsitzende der Medizin-Enquetekommission, in der ZEIT: Vorgeburtliche Untersuchungen eindämmen
Hamburg (ots)
Die heutigen vorgeburtlichen Untersuchungen seien ein zentrales Problem, das "der Gesetzgeber dringend klären muss", sagt die SPD-Politikerin Margot von Renesse in der neuen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT. Es gebe zwischen Politikern von Regierung und Opposition "weitgehend Einigkeit", die Schwangerschaftsvorsorge gesetzlich zu regeln und Spätabtreibungen zu verhindern, so von Renesse, die der Enquetekommission für Recht und Ethik in der modernen Medizin des Bundestages vorsteht. Eine Reihe von vorgeburtlichen Untersuchungen dienen unter anderem dazu, Hinweise auf eine Behinderung des Fötus zu finden. Entdeckt der Arzt eine Schädigung, endet die Schwangerschaft häufig mit einer Abtreibung. Diesen "Automatismus der Pränataldiagnostik" müsse man stoppen, sagt von Renesse. Von Renesse fordert eine bessere Information der betroffenen Paare über den Sinn der pränatalen Tests sowie eine Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch.
Seit der Neufassung des Paragraphen 218 im Jahr 1995 gibt es für die sogenannte medizinische Indikation weder eine Beratungspflicht noch zeitliche Fristen vor einem Abbruch. Deshalb kommt es jedes Jahr in Deutschland zu einigen Hundert Spätabtreibungen erst nach der 22. Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kinder dank medizinischer Hilfe mitunter bereits lebensfähig. "Die heutige Praxis entspricht nicht dem Geist des Paragraphen 218", kritisiert auch die stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Maria Böhmer. Deshalb wollen die Christdemokraten den Paragraphen durch eine Formulierung ergänzen, die ausdrücklich klarstellt, dass eine Behinderung des Kindes allein kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein könne. Ein entsprechender Gesetzesantrag soll nach der Sommerpause im Bundestag debattiert werden.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 32/2001 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 2. August 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Textes kann angefordert werden.
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