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Praxisgebühr: Ausnahmeregelung für die Pille

Hamburg (ots)

Bei der Umsetzung der geplanten Praxisgebühr
arbeitet das Bundesgesundheitsministerium an einer Ausnahmeregelung
für Frauen, die sich die Pille verschreiben lassen. Wie die ZEIT
berichtet, fallen höchstens zwei Mal pro Jahr Praxisgebühren an -
nämlich dann, wenn Frauen zur gynäkologischen Untersuchung kommen.
Die Verschreibung in den Quartalen dazwischen bleibt gebührenfrei.
Diese Ausnahmeregelung wurde nach Angaben des Ministeriums 
getroffen, um die finanzielle Belastung und damit das Risiko 
ungewollter Schwangerschaften junger Frauen zu reduzieren. Bei 
normalen Arzneien gilt diese Regelung nicht. Die Praxisgebühr, die 
zehn Euro beträgt, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform 
beschlossen. Die Gebühr wird vom kommenden Jahr an immer dann 
erhoben, wenn ein Patient zum ersten Mal im Quartal ohne Überweisung 
einen Arzt aufsucht.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (DIE ZEIT Nr. 50, EVT 04.
   Dezember 2003) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit, (Tel.: 040/ 3280-217, Fax: 040/ 3280-558,
E-Mail:  bunse@zeit.de)

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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