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Ackermanns Anwalt räumt "Flüchtigkeitsversehen" ein

Hamburg (ots)

Der Anwalt Eberhard Kempf, der Josef Ackermann im
am Mittwoch beginnenden Mannesmann-Prozess  vertritt, räumt in der
ZEIT einen Fehler seitens seines Mandanten ein. Zu dem Vorwurf,
Ackermann habe zugelassen, dass der damalige
Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk in einer Sitzung des
Vergütungsausschusses am 4. Februar 2000 über seine eigene Prämie
abstimmte, sagt Anwalt Kempf wörtlich: "Das war ein
Flüchtigkeitsversehen, von dem Ackermann sagt: ‚Ich hätte es bemerken
sollen, habe es aber nicht gleich bemerkt'."
Juristisch relevant sei das aber nicht, so Kempf weiter. Am 17.
April 2000 habe der Ausschuss erneut getagt und die sechs Millionen
Mark für Funk ohne dessen Votum gebilligt.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (DIE ZEIT Nr. 5, 
   EVT 22. Januar 2004) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für Rückfragen melden Sie sich bitte bei Elke 
Bunse, DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, (Tel.: 040/ 3280-
217, Fax: 040/ 3280-558, E-Mail:  bunse@zeit.de)

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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