Ackermanns Anwalt räumt "Flüchtigkeitsversehen" ein
Hamburg (ots)
Der Anwalt Eberhard Kempf, der Josef Ackermann im am Mittwoch beginnenden Mannesmann-Prozess vertritt, räumt in der ZEIT einen Fehler seitens seines Mandanten ein. Zu dem Vorwurf, Ackermann habe zugelassen, dass der damalige Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk in einer Sitzung des Vergütungsausschusses am 4. Februar 2000 über seine eigene Prämie abstimmte, sagt Anwalt Kempf wörtlich: "Das war ein Flüchtigkeitsversehen, von dem Ackermann sagt: Ich hätte es bemerken sollen, habe es aber nicht gleich bemerkt'."
Juristisch relevant sei das aber nicht, so Kempf weiter. Am 17. April 2000 habe der Ausschuss erneut getagt und die sechs Millionen Mark für Funk ohne dessen Votum gebilligt.
Den kompletten ZEIT-Text der Meldung (DIE ZEIT Nr. 5, EVT 22. Januar 2004) stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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