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Tote Bundeswehrsoldaten schlechter gestellt als Weltkriegs-Gefallene

Hamburg (ots)

Bei Auslandseinsätzen gestorbene
Bundeswehrsoldaten sind in der staatlichen Fürsorge für ihre Gräber 
schlechter gestellt als deutsche Kriegstote aus den beiden 
Weltkriegen. Wie die ZEIT berichtet, gilt für die Kriegstoten das 
Gräbergesetz, wonach der Staat die Fürsorge für die letzte Ruhestätte
übernimmt und für ein andauerndes Ruherecht eintritt. Ergebnis sind 
die gepflegten Friedhöfe der Gefallenen des Ersten und Zweiten 
Weltkriegs.
Für im Auslandseinsatz gestorbene Bundeswehrsoldaten dagegen zahlt
der Staat nur die Überführung, die Beerdigung und das Grab für 20 bis
25 Jahre. Die Grabpflege und die nach Ablauf dieser Frist fälligen 
Gebühren müssen die Hinterbliebenen tragen.
Nach Informationen der ZEIT sind die Gräber getöteter 
Bundeswehrsoldaten somit nicht dauerhaft geschützt. So könnte ein 
solches Grab nach Ablauf der Liegefrist eingeebnet werden. Der 
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) fordert vom 
Bundesverteidigungsministerium daher eine Gesetzesänderung. "Wir 
wollen, dass der Staat die rechtlichen Grundlagen schafft, damit so 
ein Grab dauerhaft gesichert ist", sagt VDK-Präsident Reinhard Führer
der ZEIT. Das Bundesverteidigungsministerium lehnt das ab. Bisher 
sind 64 Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen gestorben.
Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 47 vom 16. November 2006 
senden wir Ihnen gerne zu.

Pressekontakt:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax: 040/3280-558,
E-Mail: bunse@zeit.de)

Original content of: DIE ZEIT, transmitted by news aktuell

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