Steinbrück fordert Nachbesserung bei Bahnprivatisierung
Hamburg (ots)
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gehört zu den wenigen im Kabinett, die eine Teilprivatisierung der Deutschen Bahn öffentlich unterstützen. Dem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Verkehrsressort verweigert er allerdings seine Zustimmung, schreibt die ZEIT. Der Text müsse in "einigen Punkten" überarbeitet werden, teilten Beamte des Finanzressorts ihren Kollegen im Verkehrsministerium mit - und fügten auf elf Seiten Änderungsvorschläge hinzu. Steinbrück fürchtet offensichtlich, dass der jetzige Entwurf den Steuerzahlern unkalkulierbar hohe finanzielle Risiken beschert. Er enthalte nicht eindeutig das Ziel der Bahnreform, den Bundeshaushalt durch den teilweisen Verkauf der Bahn "für die Zukunft" zu entlasten.
Kritisch bewerten die Finanzbeamten, dass der Text offen lässt, ob die künftigen Infrastrukturhilfen des Bundes als Zuschüsse oder zinslose Darlehen an die Deutsche Bahn fließen - und dass der Konzern das Geld praktisch frei verwenden dürfe. Nach aktueller Planung sollen die Steuerzahler 15 Jahre lang mindestens 2,5 Milliarden Euro jährlich dafür zahlen, dass die Trassen erhalten bleiben. Steinbrück will festschreiben, dass das Geld als "Ersatzinvestitionen in die Schienenwege" verwendet werden muss.
Der Finanzminister schließt sich den Bedenken einiger Kollegen an, wonach die Teilung der Infrastruktur in juristisches (Bundes-) und wirtschaftliches (Bahn-)Eigentum nicht eindeutig sei. Während die Ressorts Justiz, Inneres und Wirtschaft befürchten, der Bund behalte zu wenig Rechte, um seinen Grundgesetzauftrag zu erfüllen, will Steinbrück das Bilanzrecht der Bahn stärken - was Juristen zufolge wiederum das Verfassungsrecht schwächen würde.
Aus dem Verkehrsministerium ist nun zu hören, dass die Beamten daran basteln, "den Grundsatzkonflikt über vertragliche Beziehungen" zu entschärfen. Weitere Verspätungen im Privatisierungsfahrplan werde es aber voraussichtlich nicht geben, sagt Sprecher Dirk Inger. Noch vor der Sommerpause soll sich das Kabinett mit dem Gesetz befassen.
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