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Mayer: Becks Kritik unsachgemäß

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Beck zur
bayerischen Gesetzesinitiative für Online-Durchsuchungen für das 
Landesamt für Verfassungsschutz erklärt der innen- und 
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Stephan Mayer:
Kurt Beck ist offenbar falsch informiert, wenn er meint, dass 
Online-Durchsuchungen nicht durch Landesgesetz geregelt werden 
können. Er verkennt dabei die föderale Sicherheitsarchitektur 
Deutschlands. Bund und Länder müssen über den Einsatz von 
Online-Durchsuchungen für ihre jeweiligen Sicherheitsbehörden in 
eigener Zuständigkeit entscheiden. Wer das als Kinderei abtut und 
sich weiter gegen die Online-Durchsuchung sperrt, gefährdet die 
innere Sicherheit Deutsch-lands. Es geht nicht um Rauferein auf dem 
Kinderspielplatz sondern um den Schutz vor gewaltsamen 
terroristischen Anschlägen.
Für das Bundeskriminalamt hätte die Online-Durchsuchung längst auf 
den Weg gebracht werden können - wenn sich die SPD nicht bis zur 
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweigern würde. Durch 
dieses Abwarten werden unseren deutschen Sicherheitsbehörden 
künstlich die Hände gebunden.
Die Online-Durchsuchung ist unverzichtbar, um terroristische 
Gefahren möglichst frühzeitig zu erkennen. Dies ist der klassische 
Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden. Es ist deshalb 
selbstverständlich, dass Landesinnenminister Joachim Herrmann die 
gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen für das Bayerische 
Landesamt für Verfassungsschutz schaffen will. Wir haben volles 
Verständnis, dass Bayern das Gesetzgebungsvorhaben bereits vor der 
für März erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum 
nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz auf den Weg bringt. 
Nur so kann das Vorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode des 
Bayerischen Landtags abgeschlossen werden.

Pressekontakt:

Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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