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Singhammer: Schröder schiebt Verantwortung für Arbeitslosigkeit nach Europa ab

Berlin (ots)

Im Vorfeld der Debatte im Deutschen Bundestag am 6.
April über die Ergebnisse der Sondertagung des Europäischen Rates in
Lissabon erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Unter dem Codewort "Offene Koordinierung" hat die rot-grüne
Bundesregierung zugestimmt und befürwortet, dass die derzeitige
Kompetenzverteilung der EU-Verträge unterminiert wird und eine
schleichende Entmachtung des Bundestages und der Parlamente anderer
Länder im Arbeits- und Sozialbereich beginnt. Beispielsweise hat der
Europäische Rat beschlossen
  • "prioritäre Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen (z.B. Minderheiten, Kinder, alte Menschen und Behinderte) zu entwickeln, wobei die Mitgliedsstaaten je nach ihrer besonderen Situation unter diesen Maßnahmen wählen können und anschließend über deren Umsetzung Bericht erstatten". Das heißt, dass die Mitgliedstaaten europäische, verpflichtende Vorgaben akzeptieren und damit der Deutsche Bundestag in den Bereichen Seniorenpolitik, Behindertenpolitik und Kinderpolitik die Regelungszuständigkeit nach Brüssel faktisch abgibt.
  • "Förderung der sozialen Integration in der Beschäftigungs-, Bildungs-, und Ausbildungs- sowie der Gesundheits- und Wohnungspolitik ... . Dies ist auf Gemeinschaftsebene innerhalb des jetzigen Haushaltsrahmens durch Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds zu ergänzen".
Das heißt, dass wesentliche Elemente der Beschäftigungs-,
Gesundheits- und der Wohnungspolitik je nach Bedarf vom Deutschen
Bundestag nach Brüssel transferiert sind und dort durch
Vorfestlegungen entschieden werden. Im Rahmen der Haushaltsmittel,
mit einem gemeinschaftsfinanzierten Finanzrahmen ausgestattet, wird
eine Mittelumverteilung zu Lasten Deutschlands stattfinden.
- "Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Reduzierung der
Qualifikationsdefizite, insbesondere dadurch, dass für die
Arbeitsvermittlungsstellen eine europaweite Datenbank über offene
Stellen und Lernangebote eingerichtet wird; Förderung spezieller
Programme, die Arbeitslosen die Möglichkeit geben,
Qualifikationsdefizite abzubauen".
Das heißt, dass die Vermittlung und Qualifizierung von
Arbeitslosen teilweise ohne Präzisierung aus der nationalen Kompetenz
nach Europa transferiert werden kann.
Die originäre Kompetenz für Arbeitsmarktpolitik liegt bei den
Mitgliedstaaten. Es ist keine Zuständigkeit der Europäischen Union
zur Durchführung nationaler Beschäftigungspolitik gegeben. Indem sich
allerdings der Europäische Rat zum Ziel setzt eine koordinierte
Beschäftigungspolitik in Europa zu betreiben, verpflichtet sich die
Deutsche Bundesregierung Vorschläge und Maßnahmen des Europäischen
Rates in Deutschland umzusetzen. Damit entledigt sich die
Bundesregierung nicht nur der Aufgabe die Arbeitslosenzahlen zu
senken, sondern sie schleicht sich auch aus der Verantwortung.
Die CSU-Landesgruppe hat in einem Entschließungsantrag der
CDU/CSU-Fraktion initiiert, dass der Deutsche Bundestag die mangelnde
Regelungskompetenz der EU feststellt. Auch der Bundesrat hat am 17.
März 2000 bekräftigt, dass die EU nicht zu allen in Lissabon
angesprochenen Themen auch die Regelungskompetenz besitzt. Bei
künftigen Umsetzungsmaßnahmen sei die Bundesregierung aufgefordert in
jedem Einzelfall die Zuständigkeit, die Finanzierbarkeit und die
Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen. Dies betreffe
insbesondere die Beschäftigungspolitik.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht mit Sorge, dass sich
EU-Gremien mangels Rechtsetzungskompetenz durch ein politische
Verpflichtung auf Zielvorgaben Kompetenzen anmaßen, die den
Mitgliedstaaten zustehen. Es geht nicht an, Politikfelder mit einer
sogenannten "Offenen Koordinierung" an den Kompetenzvorschriften des
EG-Vertrages vorbei den deutschen freigewählten Abgeordneten zu
entziehen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 0 30/2 27-5 21 38 /-5 24 27
Fax: 0 30/2 27-5 60 23

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