CSU-Landesgruppe
Singhammer: Schröder schiebt Verantwortung für Arbeitslosigkeit nach Europa ab
Berlin (ots)
Im Vorfeld der Debatte im Deutschen Bundestag am 6. April über die Ergebnisse der Sondertagung des Europäischen Rates in Lissabon erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Unter dem Codewort "Offene Koordinierung" hat die rot-grüne Bundesregierung zugestimmt und befürwortet, dass die derzeitige Kompetenzverteilung der EU-Verträge unterminiert wird und eine schleichende Entmachtung des Bundestages und der Parlamente anderer Länder im Arbeits- und Sozialbereich beginnt. Beispielsweise hat der Europäische Rat beschlossen
- "prioritäre Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen (z.B. Minderheiten, Kinder, alte Menschen und Behinderte) zu entwickeln, wobei die Mitgliedsstaaten je nach ihrer besonderen Situation unter diesen Maßnahmen wählen können und anschließend über deren Umsetzung Bericht erstatten". Das heißt, dass die Mitgliedstaaten europäische, verpflichtende Vorgaben akzeptieren und damit der Deutsche Bundestag in den Bereichen Seniorenpolitik, Behindertenpolitik und Kinderpolitik die Regelungszuständigkeit nach Brüssel faktisch abgibt.
- "Förderung der sozialen Integration in der Beschäftigungs-, Bildungs-, und Ausbildungs- sowie der Gesundheits- und Wohnungspolitik ... . Dies ist auf Gemeinschaftsebene innerhalb des jetzigen Haushaltsrahmens durch Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds zu ergänzen".
Das heißt, dass wesentliche Elemente der Beschäftigungs-, Gesundheits- und der Wohnungspolitik je nach Bedarf vom Deutschen Bundestag nach Brüssel transferiert sind und dort durch Vorfestlegungen entschieden werden. Im Rahmen der Haushaltsmittel, mit einem gemeinschaftsfinanzierten Finanzrahmen ausgestattet, wird eine Mittelumverteilung zu Lasten Deutschlands stattfinden.
- "Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Reduzierung der Qualifikationsdefizite, insbesondere dadurch, dass für die Arbeitsvermittlungsstellen eine europaweite Datenbank über offene Stellen und Lernangebote eingerichtet wird; Förderung spezieller Programme, die Arbeitslosen die Möglichkeit geben, Qualifikationsdefizite abzubauen".
Das heißt, dass die Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitslosen teilweise ohne Präzisierung aus der nationalen Kompetenz nach Europa transferiert werden kann.
Die originäre Kompetenz für Arbeitsmarktpolitik liegt bei den Mitgliedstaaten. Es ist keine Zuständigkeit der Europäischen Union zur Durchführung nationaler Beschäftigungspolitik gegeben. Indem sich allerdings der Europäische Rat zum Ziel setzt eine koordinierte Beschäftigungspolitik in Europa zu betreiben, verpflichtet sich die Deutsche Bundesregierung Vorschläge und Maßnahmen des Europäischen Rates in Deutschland umzusetzen. Damit entledigt sich die Bundesregierung nicht nur der Aufgabe die Arbeitslosenzahlen zu senken, sondern sie schleicht sich auch aus der Verantwortung.
Die CSU-Landesgruppe hat in einem Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion initiiert, dass der Deutsche Bundestag die mangelnde Regelungskompetenz der EU feststellt. Auch der Bundesrat hat am 17. März 2000 bekräftigt, dass die EU nicht zu allen in Lissabon angesprochenen Themen auch die Regelungskompetenz besitzt. Bei künftigen Umsetzungsmaßnahmen sei die Bundesregierung aufgefordert in jedem Einzelfall die Zuständigkeit, die Finanzierbarkeit und die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips zu überprüfen. Dies betreffe insbesondere die Beschäftigungspolitik.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht mit Sorge, dass sich EU-Gremien mangels Rechtsetzungskompetenz durch ein politische Verpflichtung auf Zielvorgaben Kompetenzen anmaßen, die den Mitgliedstaaten zustehen. Es geht nicht an, Politikfelder mit einer sogenannten "Offenen Koordinierung" an den Kompetenzvorschriften des EG-Vertrages vorbei den deutschen freigewählten Abgeordneten zu entziehen.
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