CSU-Landesgruppe
Mayer: Kriminelles Verhalten beim Namen nennen
Berlin (ots)
Zu neuen Medienberichten über den illegalen Handel mit Bankverbindungsdaten erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Handel mit Bankverbindungsdaten ist hochkriminelles Verhalten. Dafür gibt es schon heute Strafvorschriften. Die Täter müssen mit aller Konsequenz bestraft werden.
Die Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar verlangen aber dringend nach einer Klarstellung: Datendiebstahl und illegaler Datenhandel sind kein Grund, um einen Generalverdacht gegen ganze Wirtschaftszweige zu schüren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte täte besser daran, kriminelle Machenschaften beim Namen zu nennen, statt wolkig von einem "grauen Datenmarkt" zu sprechen. Statt wie Schaar die Dinge zu vermischen, müssen wir sie klar auseinanderhalten: Wer illegal mit Daten handelt, ist ein Straftäter. Wer dagegen in redlicher Weise um Kunden wirbt, tut etwas betriebs- und volkswirtschaftlich Sinnvolles. Es muss auch weiterhin für Unternehmen möglich sein, mit legal erworbenen Daten um Kunden zu werben.
Bei aller berechtigten Empörung über kriminelle Umtriebe: Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das eine ist die moderate Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Etwas anderes dagegen sind hochkriminelle Machenschaften Einzelner, die wir auch durch neue Rechtsvorschriften nicht gänzlich verhindern werden.
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