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Mayer: Kriminelles Verhalten beim Namen nennen

Berlin (ots)

Zu neuen Medienberichten über den illegalen Handel
mit Bankverbindungsdaten  erklärt der innenpolitische Sprecher der 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Handel mit Bankverbindungsdaten ist hochkriminelles Verhalten.
Dafür gibt es schon heute Strafvorschriften. Die Täter müssen mit 
aller Konsequenz bestraft werden.
Die Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar 
verlangen aber dringend nach einer Klarstellung: Datendiebstahl und 
illegaler Datenhandel sind kein Grund, um einen Generalverdacht gegen
ganze Wirtschaftszweige zu schüren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte 
täte besser daran, kriminelle Machenschaften beim Namen zu nennen, 
statt wolkig von einem "grauen Datenmarkt" zu sprechen. Statt wie 
Schaar die Dinge zu vermischen, müssen wir sie klar 
auseinanderhalten: Wer illegal mit Daten handelt, ist ein Straftäter.
Wer dagegen in redlicher Weise um Kunden wirbt, tut etwas betriebs- 
und volkswirtschaftlich Sinnvolles. Es muss auch weiterhin für 
Unternehmen möglich sein, mit legal erworbenen Daten um Kunden zu 
werben.
Bei aller berechtigten Empörung über kriminelle Umtriebe: Wir 
dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das eine ist die 
moderate Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Etwas anderes 
dagegen sind hochkriminelle Machenschaften Einzelner, die wir auch 
durch neue Rechtsvorschriften nicht gänzlich verhindern werden.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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