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Straubinger: EuGH bestätigt Auffassung der CSU-Landesgruppe

Berlin (ots)

Zum EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot von Apotheken
erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max 
Straubinger:
Das Urteil des EuGH zum Fremdbesitzverbot für Apotheken wird von 
der CSU- Landesgruppe im Deutschen Bundestag ausdrücklich begrüßt. Es
bestätigt die bisherige Haltung der CSU-Landesgruppe, dass eine 
Aufhebung dieses Verbotes mit erheblichen Gefahren für die 
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung verbunden gewesen wäre.
Das Urteil des EuGH stützt unsere Argumente: Eine Übernahme des 
Betriebes von Apotheken durch gewinnorientierte Kapitalgesellschaften
hätte zu einer stärkeren Kommerzialisierung geführt. Die Folge wäre 
eine stärkere Einflussnahme auf das Verordnungsverhalten von Ärzten 
gewesen sowie die Gefahr von Fehl- und Mehrgebrauch von Arzneimitteln
und damit der Verlust der Versorgungsqualität.
Durch die Entscheidung des EuGH ist auch die Existenz von 
mittelständischen Apotheken und Apotheken in ländlichen Regionen 
gesichert, die ansonsten auf Dauer nicht überlebt hätten

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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