Nüßlein: Photovoltaik zielgenau und verlässlich fördern
Berlin (ots)
Anlässlich der Ankündigungen des Bundesumweltministers, die Fördersätze bei Solaranlagen weiter zu senken, erklärt der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Dass weitere Degressionsschritte im Bereich der Photovoltaik möglich sind, zeigt: Die Erneuerbaren Energien sind auf einem guten Weg. Die möglichen Kostenredu-zierungen stimmen die CSU zuversichtlich, dass Erneuerbare Energien auch ökono-misch eine wichtige Rolle im Energiemix spielen und zwar schneller als gedacht.
Nach der planmäßigen Senkung der Fördersätze zum 1. Januar 2010 bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen um 11 Prozent und bei Dachanlagen von 9 bis 11 Prozent hat der Bundesumweltminister mit seinem aktuellen Vorschlag eine gute Diskussionsgrundlage für weitere Senkungen geschaffen. Durch eine maßvolle Reduzierung der Fördersätze zum richtigen Zeitpunkt können wir die aufgetretenen Überförderungen zielgenau beseitigen. Der Bundesumweltminister hat dabei die Kreuther Forderungen der CSU strukturell aufgegriffen. Einige Punkte seines Vorschlages müssen aber nachjustiert werden, um klar zu zeigen, dass die christlich-liberale Regierung verlässlicher Förderer Erneuerbarer Energien ist.
Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen ist erstes Gebot: Da die Planungen von Dachanlagen in der Regel vier Monate und für Freiflächenanlagen in der Regel neun Monate benötigen, sollten die Änderungen für Dachanlagen zum 1. Juni 2010 und für Freiflächenanlagen mit vorliegender Baugenehmigung zum 1. September 2010 in Kraft treten.
Es ist richtig, dass Freiflächenanlagen mit einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung im Sinne des Landessentwicklungsprogramms vereinbar sein müssen und Konkurrenzsituationen mit landwirtschaftlicher Nutzung möglichst zu vermeiden sind. Deshalb begrüße ich, dass die Degression bei Ackerflächen erhöht wird. Eine Änderung des Paragraph 32 EEG muss jedoch flankierend die Option eröffnen, andere Flächen zu nutzen; wie z. B. Grünflächen, die an Gewerbegebiete angrenzen, Dammlagen an Verkehrswegen oder brachliegende ehemals baulich genutzte Flächen.
Die zusätzliche Degression muss hinsichtlich ihrer Höhe entlang der kompletten Wertschöpfungskette überprüft werden. Wir brauchen solide verifizierbare Daten über die erzielbaren Margen. Interessengeleitete Meinungen von Unternehmen und Verbänden sind keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für das Parlament. Die Degression bei Konversionsflächen muss den zusätzlichen Aufwand bei der Nutzung berücksichtigen.
Wir fördern die Erneuerbaren Energien zum Nutzen der Bürger. Deshalb müssen wir auch die Beschwerden der Bürger, beispielsweise über zu große zusammenhängende Flächen, ernst nehmen. Daher sollte in dem nun beginnenden Diskussionsprozess darüber nachgedacht werden, ob wir die Förderung von Freiflächenanlagen in Abhängigkeit vom Flächenverbrauch staffeln.
Außerdem sollte die Gewerbesteuerzerlegung für Freiflächenanlagen den Regelungen für Windkraftunternehmen angeglichen werden.
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