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Nüßlein: Photovoltaik zielgenau und verlässlich fördern

Berlin (ots)

Anlässlich der Ankündigungen des
Bundesumweltministers, die Fördersätze bei Solaranlagen weiter zu 
senken, erklärt der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe 
im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Dass weitere Degressionsschritte im Bereich der Photovoltaik 
möglich sind, zeigt: Die Erneuerbaren Energien sind auf einem guten 
Weg. Die möglichen Kostenredu-zierungen stimmen die CSU 
zuversichtlich, dass Erneuerbare Energien auch ökono-misch eine 
wichtige Rolle im Energiemix spielen und zwar schneller als gedacht.
Nach der planmäßigen Senkung der Fördersätze zum 1. Januar 2010 
bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen um 11 Prozent und bei Dachanlagen
von 9 bis 11 Prozent hat der Bundesumweltminister mit seinem 
aktuellen Vorschlag eine gute Diskussionsgrundlage für weitere 
Senkungen geschaffen. Durch eine maßvolle Reduzierung der Fördersätze
zum richtigen Zeitpunkt können wir die aufgetretenen Überförderungen 
zielgenau beseitigen. Der Bundesumweltminister hat dabei die Kreuther
Forderungen der CSU strukturell aufgegriffen. Einige Punkte seines 
Vorschlages müssen aber nachjustiert werden, um klar zu zeigen, dass 
die christlich-liberale Regierung verlässlicher Förderer Erneuerbarer
Energien ist.
Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen ist erstes Gebot: Da
die Planungen von Dachanlagen in der Regel vier Monate und für 
Freiflächenanlagen in der Regel neun Monate benötigen, sollten die 
Änderungen für Dachanlagen zum 1. Juni 2010 und für 
Freiflächenanlagen mit vorliegender Baugenehmigung zum 1. September 
2010 in Kraft treten.
Es ist richtig, dass Freiflächenanlagen mit einer nachhaltigen 
Siedlungsentwicklung im Sinne des Landessentwicklungsprogramms 
vereinbar sein müssen und Konkurrenzsituationen mit 
landwirtschaftlicher Nutzung möglichst zu vermeiden sind. Deshalb 
begrüße ich, dass die Degression bei Ackerflächen erhöht wird. Eine 
Änderung des Paragraph 32 EEG muss jedoch flankierend die Option 
eröffnen, andere Flächen zu nutzen; wie z. B. Grünflächen, die an 
Gewerbegebiete angrenzen, Dammlagen an Verkehrswegen oder 
brachliegende ehemals baulich genutzte Flächen.
Die zusätzliche Degression muss hinsichtlich ihrer Höhe entlang 
der kompletten Wertschöpfungskette überprüft werden. Wir brauchen 
solide verifizierbare Daten über die erzielbaren Margen. 
Interessengeleitete Meinungen von Unternehmen und Verbänden sind 
keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für das Parlament. Die 
Degression bei Konversionsflächen muss den zusätzlichen Aufwand bei 
der Nutzung berücksichtigen.
Wir fördern die Erneuerbaren Energien zum Nutzen der Bürger. 
Deshalb müssen wir auch die Beschwerden der Bürger, beispielsweise 
über zu große zusammenhängende Flächen, ernst nehmen. Daher sollte in
dem nun beginnenden Diskussionsprozess darüber nachgedacht werden, ob
wir die Förderung von Freiflächenanlagen in Abhängigkeit vom 
Flächenverbrauch staffeln.
Außerdem sollte die Gewerbesteuerzerlegung für Freiflächenanlagen 
den Regelungen für Windkraftunternehmen angeglichen werden.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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