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Mayer: Bedenken müssen ausgeräumt werden

Berlin (ots)

Anlässlich des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der 
innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt zwar
auf der einen Seite einen erheblichen Rückschritt bei der Bekämpfung 
und Aufklärung schwerster Straftaten dar. Dies wird vorübergehend zu 
erheblichen Vollzugsdefiziten führen. Die Anerkennung der 
Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich geeignetes Mittel zur 
Strafverfolgung, wenn auch unter engeren Voraussetzungen als bisher, 
führt jedoch auch zu erheblicher Rechtssicherheit für die zukünftige 
Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Es gilt daher die geäußerten 
Bedenken des Bundesverfassungsgerichts zügig  und sorgfältig in einem
neuen Gesetz auszuräumen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte heute entschieden,
dass die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht 
verfassungsgemäß ist. Gleichzeitig erkennt es jedoch die 
Vorratsdatenspeicherung als wirksames und verfassungsmäßiges Mittel 
zur Bekämpfung von Straftaten an.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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