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Straubinger: Verfahrenstrickserei zulasten Langzeitarbeitsloser

Berlin (ots)

Zu den Vorwürfen der Opposition, die Umsetzung des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen in der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende würde verzögert, erklärt der 
sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Max Straubinger:
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Härtefallklausel in seinem 
Urteil vom 09.02.10 als ungenügend bewertet. Bereits am 19.02.10 hat 
die Bundesregierung eine Formulierungshilfe vorgelegt, um durch 
Änderung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes die 
geforderte Härtefallregelung möglichst zügig in das Sozialgesetzbuch 
II einzufügen. Vorgesehene Anwendungsfälle der Härteklausel sind 
beispielsweise: dauerhaft benötigte Hygienemittel für an HIV oder 
Neurodermitis Erkrankte, Putz- und Haushaltshilfen für 
Rollstuhlfahrer, die Wahrnehmung des Umgangsrechts getrennt lebender 
Eltern. Der entsprechende Änderungsantrag ist unmittelbar in der 
darauf folgenden Sitzungswoche vom 22. bis 26.02.10 vom 
federführenden Haushaltsausschuss eingebracht worden.
Dies zeigt: Die Vorwürfe der Opposition, das Verfahren zur 
Gewährleistung der geforderten Regelung für Langzeitarbeitslose würde
von uns nur schleppend betrieben, sind haltlos. Umgekehrt wird ein 
Schuh daraus. Die Opposition verzögert das Gesetzgebungsverfahren mit
Verfahrenstrickserei. Mit Blick auf die geänderte Haltung der 
Opposition zu der Notwendigkeit einer Öffentlichen Anhörung lassen 
sich die Beratungen zum Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz 
nicht wie vorgesehen an diesem Freitag abschließen. Die Arbeitsgruppe
Haushalt hat daher in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, den 
Änderungsantrag zur Härtefallklausel nicht in die Beratungen zum 
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz einzubringen. Es wird 
fristgerecht ein eigenes Gesetzgebungsverfahren zur Einfügung des 
entsprechenden Paragraphen in das Sozialgesetzbuch II geben.
Es verstärkt sich der Eindruck, dass die Opposition offensichtlich
kein Interesse an einer möglichst raschen Lösung der 
Verfassungsproblematik hat, sondern allein billiges parteipolitisches
Kalkül zählt.

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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