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Kalb: Besteuerungsverfahren wird spürbar vereinfacht

Berlin (ots)

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 kommen wir unserem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren zu modernisieren und von unnötiger Bürokratie zu befreien, ein großes Stück näher. Die vorgesehenen Maßnahmen mit finanziellen Entlastungen im Umfang von insgesamt rund 590 Millionen Euro kommen vor allem Arbeitnehmern und Familien mit Kindern zugute.

Aber auch Unternehmen, sowie die Steuerverwaltung werden von Erklärungs- und Prüfaufwand im Besteuerungsverfahren befreit. Besonders erwähnenswert sind folgende Maßnahmen:

   - Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro
     auf 1.000 Euro. Dabei ist sichergestellt, dass die Arbeitnehmer 
     noch im Dezember 2011 in voller Höhe von der Anhebung des 
     Arbeitnehmer-Pauschbetrages profitieren.
   - Deutliche Erleichterungen ergeben sich auch hinsichtlich der 
     steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die 
     Aufwendungen werden künftig anerkannt, ohne dass es wie bisher 
     auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern 
     ankommt.
   - Auch der Verzicht auf die Einkommensüberprüfung bei der 
     Beantragung von Kindergeld und -freibeträgen für volljährige 
     Kinder wird den Erklärungsaufwand für Eltern deutlich vermindern
     und auch die Finanzverwaltung deutlich entlasten.
   - Die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange
     der Umsatzsteuer werden deutliche reduziert. Damit greifen wir 
     ein berechtigtes Anliegen der Wirtschaft auf. Durch diese 
     Maßnahme wird die Wirtschaft in ganz erheblichen Umfang von 
     Bürokratiekosten entlastet."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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