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Kalb: Schutz der Privatanleger verbessert

Berlin (ots)

Der Deutsche Bundestag hat das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Die Finanzkrise hat gezeigt, dass dem Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte große Bedeutung zukommt. Auch viele Privatanleger haben in der Finanzkrise Geld verloren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es zwischen Anlegern auf der einen Seite und Anlageberatern und -vermittlern auf der anderen Seite ein Ungleichgewicht gibt. Diesem Ungleichgewicht wollen wir entgegenwirken

Deshalb verfolgen wir mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz das Ziel, bestehende Vorschriften zu ergänzen, um den Privatanlegern bessere Informationen zu ermöglichen und um Aufsicht, Unternehmen und professionellen Marktteilnehmern ein besseres Bild über das Marktgeschehen zu vermitteln. Zudem sollen Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden. Die Anleger offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs insbesondere großer Investoren geschützt. Dazu sind Mindesthalte- und Kündigungsfristen für große Beträge vorgesehen.

Das Gesetz sieht auch die Einführung eines Produktinformationsblattes vor. Auf zwei Seiten soll der Anleger künftig über wesentliche Merkmale eines Finanzproduktes kurz und gut verständlich informiert werden. Durch die Vergleichbarkeit der Produkte soll dem Kunden bei Investitionsentscheidungen eine Einschätzung und ein Vergleich verschiedener Finanzinstrumente ermöglicht werden."

Pressekontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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