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Singhammer: Nachbesserungsregierung hat nichts gelernt"

Berlin (ots)

Zu der öffentlichen Anhörung des rot-grünen
Teilzeitgesetzes im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des
Deutschen Bundestages erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Die Ohrfeigen für das rot-grüne Teilzeitgesetz hätten nicht
schallender seien können.
Fast alle geladenen Sachverständigen, Verbände und sogar
Sozialpartner zeigten dem Gesetzentwurf die rote Karte. Von unnötig
über handwerklich schlecht bis undurchführbar wurde das Machwerk
betitelt. Eine Förderung betrieblicher Unordnung, eine Förderung der
Beschäftigung von Rechtsanwälten und Gerichten und eine Verminderung
von Chancen für Frauenarbeitsplätze erkannten fast alle
Sachverständige.
Der Nachbesserungsbedarf ist - wie immer bei Rot-Grün - erheblich.
Ich sage voraus, dass dieses Gesetz ebenfalls noch erheblich
nachgebessert wird.
Die Hauptkritikpunkte sind:
1.Die Forderung der Union, einen Teilzeitanspruch nur für "gute
Gründe" wie z.B. für Kindererziehung oder für die Pflege von
pflegebedürftigen Angehörigen, wurde von allen Sachverständigen
anerkannt.
2.Teilzeitarbeit, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich
vereinbaren, ist aufgrund der gegebenen Planungssicherheit anerkannt
und nimmt zu. Ein gesetzlicher Anspruch verhindere eher Teilzeit als
er fördere.
3. Wenn jeder Arbeitnehmer, wenn immer es ihm passt, bestimmen
könnte, wann und wie lange er arbeiten will, würden der
Betriebsfrieden, die Arbeitszeitplanung und die Organisation der
Betriebsabläufe erheblich gestört. Unordnung würde in die Betriebe
einziehen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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