CSU-Landesgruppe
Wöhrl: Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen möglich sein
Berlin (ots)
Zur Forderung der Grünen, das Arbeitsrecht so zu ändern, dass betrieblich vereinbarte Abweichungen vom Tarifvertrag möglich werden, erklärt die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dagmar Wöhrl:
Die Forderung der Grünen-Politiker Rezzo Schlauch und Margareta Wolf, betrieblich vereinbarte Abweichungen vom Tarifvertrag künftig zu ermöglichen, ist richtig, aber alles andere als neu. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinen letzen Jahresgutachten eine Flexibilisierung unseres Tarifsystems dringend angemahnt und den Gesetzgeber aufgefordert, endlich das sog. Günstigkeitsprinzip zu reformieren. Der Kommentar der rot-grünen Regierung hierzu ist immer derselbe: kein Bedarf. Nur bei Holzmann dürfen mit dem Segen des Kanzlers niedrigere Löhne gezahlt und mehr Stunden gearbeitet werden als im Tarifvertrag vorgesehen. Mittelständler gehen dagegen pleite, weil ihnen solche Möglichkeiten verwehrt bleiben.
Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen möglich sein, damit Arbeitsplätze gesichert werden können. Mit dezentral vereinbarten Löhnen und Arbeitsbedingungen, die nach Qualifikation, Branchen und Regionen differenziert sind, könnte der hohe Arbeitslosensockel spürbar abgebaut werden. Kanzler Schröder ist das jedoch egal. Die Harmonie der SPD mit den Gewerkschaften hat für ihn derzeit einen höheren Stellenwert. So ist anzunehmen, dass die Grünen beim großen Koalitionspartner auf taube Ohren stoßen werden. Denn Schröder weiß aus Erfahrung: Die Grünen blasen gern mal die Backen auf, pfeifen aber nicht.
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