Mayer: Mindestspeicherfristen - EU zieht Konsequenzen
Berlin (ots)
In diesen Tagen hat die Europäische Union ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der fehlenden Vorratsdatenspeicherung gegen Deutschland eingeleitet. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Das nun begonnene Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union wegen fehlender Vorratsdatenspeicherung erhöht erneut den Druck für einen Gesetzentwurf, der den praktischen Erfordernissen gerecht wird. Es wird spätestens jetzt deutlich, dass das Bundesministerium der Justiz dieses Thema zu lange aufgeschoben hat. Ich teile die Auffassung der EU-Kommission, dass für die praxistaugliche Strafverfolgung das Instrument der Vorratsdatenspeicherung dringend notwendig ist.
Die bisherigen Ansätze der Justizministerin, die Richtlinie etwa durch das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" umzusetzen, greifen deutlich zu kurz. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unterstreicht, dass durch das bloße "Einfrieren" noch vorhandener Verbindungsdaten die europäische Richtlinie nicht hinreichend umgesetzt wird. Neben erheblichen Auswirkungen auf die Strafverfolgung drohen nun auch finanzielle Strafen, weil die Justizministerin das Thema nicht mit der nötigen Ernsthaftigkeit vorangetrieben hat. Es sollten nun schnell praxistaugliche und verfassungskonforme Regelungen gefunden werden."
Hintergrund:
Laut der Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, anlasslos Telefon- und Internetdaten für mindestens sechs Monate zu speichern, um Ermittlungen zu erleichtern. Der bisherige Diskussionsentwurf der Bundesministerin der Justiz sieht vor, dass Kommunikationsdaten zukünftig lediglich im Falle eines konkreten Straftatverdachts durch ein sogenanntes "Quick-Freeze-Verfahren" eingefroren werden können.
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