"CSU-Landesgruppe
Kalb: Weitere Schlappe für Rot-Grün vor Höchstem Steuergericht"
Berlin (ots)
Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH), wonach dieser Zweifel an der Begrenzung des Vorsteuerabzuges bei Fahrzeugen auf 50 Prozent hat, erklärt der finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Nachdem der Bundesfinanzhof bereits am 21.12.2000 den von Rot-Grün vorgenommenen Ausschluss des Vorsteuerabzug bei Dienstreisen für unzulässig erachtet hat, sieht er jetzt die rückwirkende Begrenzung des Vorsteuerabzuges bei Fahrzeugen ebenfalls äußerst kritisch. Danach hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof die Sache zur Entscheidung vorgelegt. Rot-Grün muss damit eine weitere Schlappe vor dem höchsten deutschen Steuergericht einstecken und ist dafür allein verantwortlich.
Es war Rot-Grün, die mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - besser Steuerbelastungsgesetz - die umsatzsteuerlichen Regelungen für Betriebe ab 01.04.1999 deutlich verschärft haben. Zum einen wurde den Betrieben der Vorsteuerabzug aus Dienst- und Geschäftsreisen versagt, obwohl dieser nach EU-Recht ausdrücklich zulässig ist. Zum anderen wurde der Vorsteuerabzug für unternehmerisch und auch privat genutzte Fahrzeuge auf 50 Prozent ab 01.04.1999 begrenzt. Die EU-Kommission ermächtigte hierzu aber erst am 28.02.2000. Jetzt bezweifelt der BFH, ob die Ermächtigung überhaupt und zudem rückwirkend möglich war.
Grund für die rot-grüne Gesetzesänderung war allein die ideologisch motivierte Vorstellung, dass Unternehmer nur zum Privatvergnügen tätig werden. Jetzt bekommt die rot-grüne Bundesregierung die Quittung für ihr unternehmerfeindliches Denken. Mit seinen Entscheidungen bestätigt der BFH, was von zahlreichen Sachverständigen und der Union bereits bei der Beratung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 heftig kritisiert wurde. Es wird erneut deutlich, wie verkorkst die Steuergesetzgebung der rot-grünen Koalition insgesamt ist. Wir werden deshalb dieses Thema im Deutschen Bundestag aufgreifen.
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