Mayer: Mindestspeicherfristen - Aussagekraft des Gutachtens ist eingeschränkt
Berlin (ots)
Heute hat das Bundesministerium der Justiz eine beim Max-Planck-Institut in Freiburg in Auftrag gegebene Studie zu den Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die vom Max-Planck-Institut vorgelegte Untersuchung bestätigt keinesfalls die fehlende Notwendigkeit einer Mindestspeicherung von Verbindungsdaten. Im Gegenteil, sie macht deutlich, dass alle befragten Experten aus dem Bereich der Strafverfolgung die Einführung einer Mindestspeicherung in Deutschland als elementar ansehen. Diese Einschätzung wird zudem auch von den Experten aus den europäischen Nachbarländern geteilt. Dass dies empirisch aufgrund der bisher schwierigen Datenlage noch nicht nachvollzogen werden kann, steht dem nicht entgegen. Entsprechende Fälle in denen gespeicherte Daten dringend sowohl als Ermittlungsansatz als auch zur Aufklärung von Netzwerken benötigt wurden, sind dennoch zahlreich in der Studie dokumentiert werden. Daher ist auch die Aufklärungsquote als ausschließliches Kriterium ungeeignet.
Bezeichnend ist zudem, dass das Gutachten eine Einführung des vom Bundesministerium der Justiz befürworteten Quick-Freeze-Verfahrens ablehnt. Alleiniger Ermittlungsansatz bei einer Vielzahl der Straftaten bleibt daher eine Mindestspeicherung von Verbindungsdaten."
Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz hat heute eine beim Max-Planck-Institut in Freiburg in Auftrag gegebene Studie mit dem Titel "Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung - Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikationsverkehrsdaten" vorgestellt.
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