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Singhammer: Pauschale dreijährige Übergangsfrist genügt nicht

Berlin (ots)

Zur Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der
EU-Osterweiterung erklärt der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Die Osterweiterung der Europäischen Union ist eine historische
Aufgabe, eine politische und wirtschaftliche Chance und eine
friedens- und sicherheitspolitische Notwendigkeit. Die Fortschritte
der Beitrittskandidaten sind unverkennbar, aber auch sehr
unterschiedlich. Der Schwung der Erweiterung der EU darf nicht
gebremst werden, muss aber auch den Menschen in den Mitglieds- und
Beitrittsstaaten vermittelbar sein. Wann und unter welchen
Voraussetzungen den Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten der
deutschen Arbeitsmarkt offen steht, ist für die deutschen
Arbeitnehmer von dramatischer Bedeutung. Aktuelle Expertenschätzungen
rechnen mit 340.000 bis 680.000 Menschen, die jährlich aus den
Beitrittsländern in die EU drängen werden. Deutschland wird hierbei
Hauptzielland sein; Schätzungen gehen von 200.000 Menschen jährlich
aus. Deutschland hatte z.B. 1996 ca. 42 Prozent der gesamten
Zuwanderung in die EU zu verkraften.
Die rot-grüne Bundesregierung hat eine Übergangsfrist für die
Arbeitnehmerfreizügigkeit von sieben Jahren vorgeschlagen, die
angesichts des enormen Migrationsdrucks zu kurz bemessen ist.
Rot-Grün glaubt durch die vermehrte Zuwanderung nach Deutschland
unsere demographische Entwicklung ausgleichen zu können.
Dies ist ein großer Irrtum.
Für die CSU gilt nach wir vor die gemeinsame Beschlusslage der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die in dieser Legislaturperiode getroffen
wurde:
"Verglichen mit der Beitrittssituation von 1978, als für Spanien
und Portugal beispielsweise Übergangsfristen von sieben Jahren bei
der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und von 10 Jahren bei der
Landwirtschaft festgelegt wurden, steht die aktuelle Beitrittsrunde
unter erheblich schwierigeren Rahmenbedingungen. Deswegen sind
deutlich längere Übergangsfirsten dort unbedingt geboten, wo
ansonsten nachteilige Auswirkungen entstünden, etwa in der
Landwirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt, im Dienstleistungssektor und
bei den sozialen Sicherungssystemen. Die Dauer dieser
Übergangsfristen muss mit jedem Beitrittsstaat einzeln vereinbart
werden. Eine Verkürzung der Fristen bleibt möglich, wenn die
Annäherung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die
gegenwärtigen Mitgliedstaaten dies erlaubt."

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138 /-52427
Fax: 030/227-56023

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