CSU-Landesgruppe
Singhammer: Pauschale dreijährige Übergangsfrist genügt nicht
Berlin (ots)
Zur Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der EU-Osterweiterung erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Die Osterweiterung der Europäischen Union ist eine historische Aufgabe, eine politische und wirtschaftliche Chance und eine friedens- und sicherheitspolitische Notwendigkeit. Die Fortschritte der Beitrittskandidaten sind unverkennbar, aber auch sehr unterschiedlich. Der Schwung der Erweiterung der EU darf nicht gebremst werden, muss aber auch den Menschen in den Mitglieds- und Beitrittsstaaten vermittelbar sein. Wann und unter welchen Voraussetzungen den Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten der deutschen Arbeitsmarkt offen steht, ist für die deutschen Arbeitnehmer von dramatischer Bedeutung. Aktuelle Expertenschätzungen rechnen mit 340.000 bis 680.000 Menschen, die jährlich aus den Beitrittsländern in die EU drängen werden. Deutschland wird hierbei Hauptzielland sein; Schätzungen gehen von 200.000 Menschen jährlich aus. Deutschland hatte z.B. 1996 ca. 42 Prozent der gesamten Zuwanderung in die EU zu verkraften.
Die rot-grüne Bundesregierung hat eine Übergangsfrist für die Arbeitnehmerfreizügigkeit von sieben Jahren vorgeschlagen, die angesichts des enormen Migrationsdrucks zu kurz bemessen ist. Rot-Grün glaubt durch die vermehrte Zuwanderung nach Deutschland unsere demographische Entwicklung ausgleichen zu können.
Dies ist ein großer Irrtum.
Für die CSU gilt nach wir vor die gemeinsame Beschlusslage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die in dieser Legislaturperiode getroffen wurde:
"Verglichen mit der Beitrittssituation von 1978, als für Spanien und Portugal beispielsweise Übergangsfristen von sieben Jahren bei der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und von 10 Jahren bei der Landwirtschaft festgelegt wurden, steht die aktuelle Beitrittsrunde unter erheblich schwierigeren Rahmenbedingungen. Deswegen sind deutlich längere Übergangsfirsten dort unbedingt geboten, wo ansonsten nachteilige Auswirkungen entstünden, etwa in der Landwirtschaft, auf dem Arbeitsmarkt, im Dienstleistungssektor und bei den sozialen Sicherungssystemen. Die Dauer dieser Übergangsfristen muss mit jedem Beitrittsstaat einzeln vereinbart werden. Eine Verkürzung der Fristen bleibt möglich, wenn die Annäherung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die gegenwärtigen Mitgliedstaaten dies erlaubt."
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