Nüßlein: Weg für den Ausbau der Offshore-Windenergie frei
Berlin (ots)
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Dr. Georg Nüßlein:
"Windenergie ist eine wichtige Säule beim Umbau der Energieversorgung in Deutschland. Wir brauchen sie, um unsere energiepolitischen Ziele zu erreichen. Bisher ist der Ausbau der Offshore-Windenergie nicht wie geplant vorangekommen und es besteht die Gefahr, dass er weiter stocken wird, wenn die Investoren weiterhin hohen Risiken ausgesetzt bleiben. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die offenen Haftungsfragen beim Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromnetz klärt und verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Die Regelung wird Windparkinvestoren und Netzbetreibern die notwendige Sicherheit und dem Ausbau der Offshore-Windenergie den dringend notwendigen Schub geben.
Klar ist aber auch, dass es nicht zur Gewohnheit werden kann, dass die Verbraucher einspringen, wenn ein Netzbetreiber seine Leistung nicht erbringt. Wir müssen vielmehr die notwendigen Voraussetzungen und Strukturen dafür schaffen, dass die Netzbetreiber ihre Pflicht erfüllen und sich die Frage nach der Abwälzung von Verantwortung gar nicht erst stellt. Dies können wir durch eine Netz-AG erreichen, mit der sich die Übetragungsnetze in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft zusammenschließen und beim Betrieb und bei Investitionen in die Stromnetze aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus gemeinsam agieren. Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sollten wir zügig angehen."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die noch offenen Haftungsfragen bei einer Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz. Der Betreiber eines Offshore-Windparks kann demnach von dem Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung verlangen. Der Übertragungsnetzbetreiber kann die Kosten der Entschädigung abhängig von seinem Verschuldensgrad über eine Entschädigungsumlage auf die Verbraucher abwälzen. Diese müssen dann höhere Netzentgelte zahlen. Die Netzbetreiber tragen aber auch einen Selbstbehalt.
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