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Dr. Ramsauer: Urteil aus Straßburg zu Krenz und Genossen trägt zum Rechtsfrieden in Deutschland bei

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs
zur Beschwerde vom ehemaligen SED-Staats- und Parteichef wegen seiner
Verurteilung zur Verantwortung für die Mauer-Toten erklärt der
Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Dr. Peter Ramsauer:
Die Abweisung der Beschwerde von Krenz und Genossen gegen ihre
Verurteilung wegen der Verantwortung für die Mauer-Toten ist zu
begrüßen. Das Straßburger Urteil festigt den Rechtsfrieden in
Deutschland. Alles andere wäre eine Verhöhnung der Opfer des
SED-Unrechts gewesen.
Die deutsche Justiz hat streng nach Recht und Gesetz entschieden
und keine politische Siegerjustiz betrieben. Straßburg hat
bekräftigt, dass es Egon Krenz und Genossen waren, die gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen haben und nicht die
Richter in der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil aus Straßburg
ist ein wichtiger und entscheidender Beitrag zur Aufarbeitung des
SED-Unrechts im vereinten Deutschland.
Im Gegensatz zu seinen eigenen Landsleuten in der ehemaligen DDR,
die von der SED- und Stasi-Maschinerie geknechtet wurden, hat Krenz
von den rechtsstaatlichen Möglichkeiten der Bundesrepublik
Deutschland und der EU Gebrauch machen können. Dass er bis heute kein
Unrechtsbewusstsein zeigt, ist Beweis dafür, dass Krenz in seinem
Unrechtsdenken der menschenverachtenden kommunistischen Ideologie
verhaftet geblieben ist.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/-52427
Fax: 030/227-56023

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