Mayer: Informationsaustausch ausdrücklich erwünscht
Berlin (ots)
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Anti-Terror-Datei für grundlegend verfassungskonform erklärt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass gerade der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden für die Abwehr terroristischer Anschläge in Deutschland von elementarer Bedeutung ist. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist in diesen Fällen grundsätzlich gerechtfertigt.
Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht aber auch wichtige weiterführende Hinweise für die Auslegung des Trennungsgebotes in der täglichen Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei gegeben. Hierbei hat es die Position der christlich-liberalen Koalition bestätigt: Eine bessere und engere Verzahnung der Sicherheitsbehörden beim Austausch von Informationen ist nicht nur für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, sondern auch verhältnismäßig und somit mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich einiger verfassungswidriger materieller und prozessualer Vorschriften im Anti-Terror-Datei-Gesetz werden wir in den nächsten Wochen sorgfältig prüfen und eine Änderung des Gesetzes vorbereiten."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Anti-Terror-Datei in ihren Grundstrukturen als für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Bei ihrer Ausgestaltung ist der Bundesgesetzgeber jedoch nun im Einzelnen gehalten, bis zum 31. Dezember 2014 neue verfassungskonforme Regelungen zu schaffen.
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