Mayer: Regelungen für Spätaussiedler erleichtert
Berlin (ots)
Nr. 71 | 13.06.2013
Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Durch die Erweiterung der bestehenden Härtefallregelung des Bundesvertriebenengesetzes können unbillige Härten künftig besser vermieden werden. Nun können auch Fälle berücksichtigt werden, in denen der Ehegatte oder Abkömmling aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder in einem vergleichbaren Fall nicht in der Lage ist, die erforderlichen Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben. Viele Anträge mussten bisher aufgrund des Fehlens einer solchen Erweiterung abgelehnt werden. Von circa 1.000 bearbeiteten Anträgen konnten bis zum 31. Dezember 2012 lediglich 29 bewilligt werden.
Im Ergebnis wird damit noch stärker als bisher dem Gedanken der Familienzusammenführung im Vertriebenenrecht Rechnung getragen. Persönlich war es mir sehr wichtig, diese Änderung noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden, um den betroffenen Familien kurzfristig zu helfen. Dies wurde erst durch die ebenfalls bei der FDP-Bundestagsfraktion vorhandene Bereitschaft möglich, für die ich mich ausdrücklich bedanken möchte.
Ich freue mich über die breite Zustimmung zu dieser wichtigen Änderung und bin sicher, dass sie dazu beitragen wird, dass humanitäre Gründe in Zukunft noch stärker berücksichtigt werden können. Auch die beschlossenen Beweiserleichterungen für Spätaussiedler stellen eine wichtige Verbesserung für künftige Antragsteller dar und tragen der veränderten Situation in Russland und den ehemaligen GUS-Staaten Rechnung."
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat heute an das Inkrafttreten des Bundesvertriebenengesetzes vor 60 Jahren erinnert. Er hat sich zudem für die Schaffung eines nationalen Gedenktages für Heimatvertriebene ausgesprochen und Erleichterungen bei der Härtefallregelung im Bundesvertriebenengesetz beschlossen.
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