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Zeitlmann: Bundespräsident darf kein verfassungswidriges Gesetz unterschreiben

Berlin (ots)

Zur Meldung, Bundespräsident Rau verweigere die
Ausfertigung des Gesetzes über gleichgeschlechtliche
Lebenspartnerschaften, erklärt der rechts- und innenpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang
Zeitlmann:
Bundespräsident Johannes Rau ist gut beraten, wenn er das Gesetz
zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit
der Ehe nicht unterschreibt. Dieses Gesetz, das SPD und Grüne mit
ihrer Mehrheit durch den Deutschen Bundestag gepeitscht haben, soll
den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie im
Grundgesetz aufheben.
Das Gesetz zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die
herausragende Bedeutung von Ehe und Familie ist durch die Verankerung
in unserer Verfassung untermauert. Das Bundesverfassungsgericht hat
in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Ehe nach Artikel 6
Abs. 1 GG eine umfassende, grundsätzlich unauflösbare
Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist. Das Gesetz stößt nicht nur
auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil Rot-Grün damit
versucht, das Grundgesetz auszuhebeln, es ist auch
gesellschaftspolitisch fatal, weil Rot-Grün Ehe und Familie als
Leitbild unserer Gesellschaft beseitigen will.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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