Frieser: Strengere Regeln für Mandatsträger
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat heute die Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:
"Das neue Gesetz zur Abgeordnetenbestechung ist ein Meilenstein in der Bekämpfung der Korruption in Deutschland. Die neue Regelung gilt nicht nur für die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sondern auch für Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger wie Gemeinde- oder Kreisräte. Die Neuregelung steht am Ende einer mehrjährigen und äußerst intensiven rechtspolitischen Diskussion über eine verfassungskonforme Umsetzung der Konventionen der Vereinten Nationen und des Europarates zur Bekämpfung von Korruption.
Der neue Straftatbestand stellt aus meiner Sicht einen angemessenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Rechtsgütern dar. Er berücksichtigt sowohl die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Abgeordnetenmandats als auch das Interesse an einer wirksamen Korruptionsbekämpfung,
Mandatsträger, die ihr Mandat käuflich machen, indem sie sich bei ihrer parlamentarischen Tätigkeit den Aufträgen oder Weisungen eines Vorteilsgebers unterwerfen, können nun strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Sozialadäquates Verhalten welches im Einklang mit den für die Rechtsstellung des Mandatsträgers maßgeblichen Vorschriften steht, bleibt hiervon jedoch auch weiterhin unberührt. Mandatsträger sind und bleiben auch in Zukunft Interessenvertreter und können daher gerade nicht mit Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes gleichgesetzt werden."
Hintergrund:
Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz wurde der bisherige Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung umfassend erweitert. Zukünftig steht nicht mehr nur der Stimmenkauf unter Strafe, sondern jeder Fall der Einflussnahme, der auf einer Unrechtsvereinbarung und dem Versprechen eines unberechtigten Vorteils beruht. Die Regelung gilt sowohl für die Mitglieder des Deutschen Bundestages als auch für Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger.
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