Stracke: Frauenförderung ohne neue Bürokratie
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des Kabinetts über den Regierungsentwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst erklärt der frauenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:
Die CSU-Landesgruppe steht für die Förderung von Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft. Mit unserem Gesetz erhöhen wir signifikant den Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft sowie der Bundesverwaltung und erfüllen damit das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch für den Bereich der Führungspositionen. Mehr Frauen in Führungspositionen bringen zugleich die Frauenförderung im Mittelbau und auf den unteren Ebenen der Unternehmen und Bundesverwaltung konsequent voran. Mit dem Gesetzentwurf geben wir gemäß unserer Verabredung im Koalitionsvertrag eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte vor und verpflichten Unternehmen zur Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Management-Ebenen. Gleichermaßen novellieren wir die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für die Bundesverwaltung. Bei der Förderung weiblicher Führungskräfte ist uns als CSU-Landesgruppe besonders wichtig, dass die Unternehmen durch die technische Umsetzung der Vorgaben nicht mit neuer Bürokratie belastet werden. Dies ist uns im Verhandlungswege in großem Umfang gelungen. So konnten wir nach langen Beratungen sicherstellen, dass die Geschlechterquote in den Unternehmen und der Bundesverwaltung jetzt auch praktikabel und rechtssicher umsetzbar ist. Insbesondere bleibt die Flexiquote eine echte Flexiquote, indem die Unternehmen bei den von ihnen selbst festzulegenden Zielgrößen in ihrer Gestaltung frei bleiben. Eine starre Orientierung an einer 30 Prozent-Marke wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Die Einführung einer starren Quote durch die Hintertür haben wir damit erfolgreich verhindert. Auch bleibt das Unterschreiten der Zielgrößen möglich für Unternehmen, die bereits eine Geschlechterquote von 30 Prozent oder mehr erreicht haben. Unternehmen mit einem Frauenanteil von mehr als 30 Prozent dürfen den erreichten Anteil somit künftig auch unterschreiten.
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