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Zeitlmann: Bundesverfassungsgericht muss Zuwanderungs-Gesetz überprüfen

Berlin (ots)

Zur Ausfertigung des rot-grünen
Zuwanderungsgesetzes durch Bundespräsident Rau erklärt der
innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Wolfgang Zeitlmann:
Bundespräsident Rau hat den aus seiner Sicht wohl weniger
problematischen Weg gewählt und das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen
Bundesregierung ausgefertigt. Damit vermeidet er jedweden möglichen
Konflikt mit der SPD-geführten Bundesregierung.
Diese Entscheidung des Bundespräsidenten ist zur Kenntnis zu
nehmen. Sie ändert aber nichts an der Auffassung der Union, dass das
Gesetz nicht nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen
ist. Die Stimmen des Landes Brandenburg wurden nicht einheitlich
abgegeben. Das schreibt aber Artikel 51 Absatz 3 des Grundgesetzes
vor. Somit hätte das Gesetz im Bundesrat nicht die erforderliche
Mehrheit erhalten. Diese Rechtsfrage wird nun das
Bundesverfassungsgericht klären müssen.
Bundespräsident Rau hat auch zum Inhalt des Gesetzes Stellung
genommen. Dazu ist zu sagen: Während SPD und Grüne das Ziel
verfolgen, aus Deutschland ein multi-kulturelles Einwanderungsland zu
machen und mit dem Gesetz die Zuwanderung auszuweiten, will die Union
eine stärkere Steuerung und strikte Begrenzung der Zuwanderung. Das
jetzt vom Bundespräsidenten ausgefertigte Gesetz wird zu einer
massiven Ausweitung von Zuwanderung auf den Gebieten des
Arbeitsmarkts, des Familiennachzugs und der humanitären Zuwanderung
führen. Die unions-geführte Bundesregierung wird das umgehend nach
der Regierungsübernahme korrigieren.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

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