CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Bundesverfassungsgericht muss
Zuwanderungs-Gesetz überprüfen
Berlin (ots)
Zur Ausfertigung des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes durch Bundespräsident Rau erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Bundespräsident Rau hat den aus seiner Sicht wohl weniger problematischen Weg gewählt und das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung ausgefertigt. Damit vermeidet er jedweden möglichen Konflikt mit der SPD-geführten Bundesregierung.
Diese Entscheidung des Bundespräsidenten ist zur Kenntnis zu nehmen. Sie ändert aber nichts an der Auffassung der Union, dass das Gesetz nicht nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen ist. Die Stimmen des Landes Brandenburg wurden nicht einheitlich abgegeben. Das schreibt aber Artikel 51 Absatz 3 des Grundgesetzes vor. Somit hätte das Gesetz im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Diese Rechtsfrage wird nun das Bundesverfassungsgericht klären müssen.
Bundespräsident Rau hat auch zum Inhalt des Gesetzes Stellung genommen. Dazu ist zu sagen: Während SPD und Grüne das Ziel verfolgen, aus Deutschland ein multi-kulturelles Einwanderungsland zu machen und mit dem Gesetz die Zuwanderung auszuweiten, will die Union eine stärkere Steuerung und strikte Begrenzung der Zuwanderung. Das jetzt vom Bundespräsidenten ausgefertigte Gesetz wird zu einer massiven Ausweitung von Zuwanderung auf den Gebieten des Arbeitsmarkts, des Familiennachzugs und der humanitären Zuwanderung führen. Die unions-geführte Bundesregierung wird das umgehend nach der Regierungsübernahme korrigieren.
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