CSU-Landesgruppe
Zeitlmann: Zuwanderungsgesetz verfassungswidrig
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Zuwanderungsgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann:
Das rot-grüne Zuwanderungserhöhungsgesetz ist verfassungswidrig. Bei der Beschlussfassung im Bundesrat wurden die Stimmen Brandenburgs nicht einheitlich abgegeben. Das verlangt aber die Verfassung. Die Stimmen hätten daher vom amtierenden SPD-Bundesratspräsidenten Wowereit nicht als Zustimmung gewertet werden dürfen. Das Gesetz hätte folglich nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.
Wenn das Gesetz nun neu eingebracht werden muss, müssen es SPD und Grüne auch inhaltlich auf den Prüfstand stellen lassen. Mit dem Koalitionsvertrag haben sie die Katze allerdings aus dem Sack gelassen. Dort ist keine Rede mehr von Steuerung oder gar Begrenzung der Zuwanderung. Vielmehr haben SPD und Grüne vereinbart, Einwanderung zu gestalten und Menschen aus allen Ländern dieser Erde weitere Anreize für eine Flucht nach Deutschland zu geben. Nach den rot-grünen Vorstellungen könnten sie schließlich auch auf ein Bleiberecht hoffen.
Mit diesem rot-grünen Gesetz würde die Zuwanderung nach Deutschland in unerträglichem Maße zunehmen. Die rot-grünen Pläne, die Zuwanderungsmöglichkeiten über den Verordnungsweg noch auszudehnen, sprechen für sich. Rot-Grün will die deutsche Gesellschaft zu einer Multi-Kulti-Gesellschaft machen.
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