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Mayer: Zypries muss akzeptablen Gesetzentwurf vorlegen

Berlin (ots)

Zu der Ankündigung des Bundesjustizministeriums,
dass Ministerin Zypries an dem rot-grünen Gesetzentwurf zum 
Antidiskriminierungsgesetz festhalten wolle, erklärt der innen- und 
rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Deutschen 
Bundestag, Stephan Mayer:
Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU entsprechen der 
anglo-amerikanischen Rechtstradition, wonach sich die Opfer von 
Fehlverhalten selbst vor den Zivilgerichten um ihr Recht kümmern 
müssen. Der deutschen Rechtstradition entspricht es, das 
Fehlverhalten Einzelner über das Strafrecht und das 
Ordnungswidrigkeitenrecht durch den Staat zu sanktionieren. Deshalb 
steht jede Umsetzung dieser Richtlinien vor dem Problem, dass es zu 
einem Bruch mit unserer Rechtstradition kommt. Leider hat die frühere
rot-grüne Bundesregierung darauf keine Rücksicht genommen und durch 
ihre Zustimmung diese Richtlinien ermöglicht. Es wäre besser gewesen 
auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten nach
ihrem eigenen Rechtssystem für einen zuverlässigen Schutz vor 
Diskriminierung sorgen.
Selbstverständlich müssen jetzt die Vorgaben aus Europa umgesetzt 
werden. Die Umsetzung muss sich aber auf das beschränken, was 
zwingend notwendig ist. So ist es auch im Koalitionsvertrag 
festgehalten. Wörtlich ist dort vereinbart: "Entscheidend für die 
Zustimmung der Menschen (zu Europa) wird sein, dass es gelingt, 
un-nötige Bürokratie abzubauen und die europäische Gesetzgebung auf 
das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Das gilt auch für die 
innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien.".
Der alte rot-grüne Gesetzentwurf wurde zu Recht als 
Bürokratiemonster bezeichnet. Die betroffenen Menschen und 
Unternehmen hätten eine umfangreiche Sicherung von Beweismitteln 
betreiben müssen, um sich vor etwaigen unberechtigten Klagen zu 
schützen. Ein solches Gesetz stünde damit auch in diesem Punkt im 
krassen Gegensatz zum Koalitionsvertrag, der ein klares Bekenntnis 
zum Bürokratieabbau enthält.
Ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, der diesen Vorgaben 
nicht entspricht, darf keine Mehrheit im Parlament finden. Es ist den
Abgeordneten auch nicht zuzumuten, einen solchen Entwurf 
nachzubessern. Vielmehr ist es Aufgabe der Justizministerin, einen 
akzeptablen Entwurf vorzulegen.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 24 27
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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