CSU-Landesgruppe
Mayer: Zypries muss akzeptablen Gesetzentwurf
vorlegen
Berlin (ots)
Zu der Ankündigung des Bundesjustizministeriums, dass Ministerin Zypries an dem rot-grünen Gesetzentwurf zum Antidiskriminierungsgesetz festhalten wolle, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU entsprechen der anglo-amerikanischen Rechtstradition, wonach sich die Opfer von Fehlverhalten selbst vor den Zivilgerichten um ihr Recht kümmern müssen. Der deutschen Rechtstradition entspricht es, das Fehlverhalten Einzelner über das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht durch den Staat zu sanktionieren. Deshalb steht jede Umsetzung dieser Richtlinien vor dem Problem, dass es zu einem Bruch mit unserer Rechtstradition kommt. Leider hat die frühere rot-grüne Bundesregierung darauf keine Rücksicht genommen und durch ihre Zustimmung diese Richtlinien ermöglicht. Es wäre besser gewesen auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten nach ihrem eigenen Rechtssystem für einen zuverlässigen Schutz vor Diskriminierung sorgen.
Selbstverständlich müssen jetzt die Vorgaben aus Europa umgesetzt werden. Die Umsetzung muss sich aber auf das beschränken, was zwingend notwendig ist. So ist es auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wörtlich ist dort vereinbart: "Entscheidend für die Zustimmung der Menschen (zu Europa) wird sein, dass es gelingt, un-nötige Bürokratie abzubauen und die europäische Gesetzgebung auf das tatsächlich Notwendige zu beschränken. Das gilt auch für die innerstaatliche Umsetzung von Richtlinien.".
Der alte rot-grüne Gesetzentwurf wurde zu Recht als Bürokratiemonster bezeichnet. Die betroffenen Menschen und Unternehmen hätten eine umfangreiche Sicherung von Beweismitteln betreiben müssen, um sich vor etwaigen unberechtigten Klagen zu schützen. Ein solches Gesetz stünde damit auch in diesem Punkt im krassen Gegensatz zum Koalitionsvertrag, der ein klares Bekenntnis zum Bürokratieabbau enthält.
Ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, der diesen Vorgaben nicht entspricht, darf keine Mehrheit im Parlament finden. Es ist den Abgeordneten auch nicht zuzumuten, einen solchen Entwurf nachzubessern. Vielmehr ist es Aufgabe der Justizministerin, einen akzeptablen Entwurf vorzulegen.
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