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Fahrenschon: Stärkung der genossenschaftlichen Idee

Berlin (ots)

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur
Einführung einer Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des 
Genossenschaftsrechts erklärt der finanzpolitische Sprecher der 
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Genossenschaften sind in praktisch allen Bereichen des 
wirtschaftlichen Lebens verbreitet und werden gerade wegen ihrer 
regionalen Verankerung in Zeiten einer ständig ansteigenden 
weltweiten Marktkonzentration immer wichtiger. Ziel des jetzt 
eingebrachten Gesetzentwurfs ist es, die genossenschaftliche Idee zu 
stärken und ihre Attraktivität weiter zu erhöhen.
Diesem Ziel wird der Entwurf in großen Teilen gerecht. So sollen 
in Zukunft bereits drei Personen eine eingetragene Genossenschaft 
gründen können, statt bisher sieben. Dadurch wird der Einstieg in 
eine Genossenschaft erleichtert, so dass Synergien und Energien auch 
schon in kleinen Zusammenschlüssen gebündelt werden. Zusätzlich 
leistet der Gesetzentwurf auch einen aktiven Beitrag zum 
Bürokratieabbau. So genügt künftig bei Genossenschaften bis zu 20 
Personen ein Vorstand und auf den Aufsichtsrat kann gar völlig 
verzichtet werden.
Andere Ansätze dagegen müssen im weiteren parlamentarischen 
Verfahren noch einmal überprüft werden. So könnten beispielsweise die
geplanten Änderungen zur Einberufung einer General- oder 
Vertreterversammlung zu erheblichen Umsetzungsschwierigkeiten führen.

Kontakt:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23

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