CSU-Landesgruppe
Koschyk: Staatskirchenrecht ist kein Instrument zur Förderung der Integration
Berlin (ots)
Zur Vorstellung des Integrations-Fahrplanes durch die Vorsitzende der Grünenfraktion, Renate Künast, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:
Das Staatskirchenrecht ist kein Instrument zur Förderung der Integration. Die Einbeziehung des Islam in die staatskirchenrechtlichen Verbürgungen kann nur am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen, nicht an seinem Anfang.
Der Bundesinnenminister geht den richtigen Weg: Durch die Einberufung einer Islamkonferenz beginnt ein intensiver Dialog zwischen Bund, Ländern und Kommunen und Repräsentanten des Islams. Dabei gilt es, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe unseres Staates klar darzustellen. Es geht auch darum, durch Anreize die muslimischen Organisationen zu motivieren, sich mit den Grundlagen unseres Staates konstruktiv auseinandersetzen und diese voll und ganz zu akzeptieren. Das fordert insbesondere eine Abkehr von der Schariah, soweit sie den Prinzipien unseres Verfassungsstaates widerspricht.
Es ist absolut integrationsuntauglich, vor der Herbeiführung eines wirklichen gemeinsamen Konsenses über die Wesensmerkmale des deutschen Staates das Staatskirchenrecht dem Islam überzustülpen.
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