CSU-Landesgruppe
Koschyk: Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt
Berlin (ots)
Zum Vorstoß aus den Reihen der Grünen, die Strafbarkeit der Gotteslästerung abzuschaffen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk:
Toleranz und Respekt vor Wertvorstellungen und religiösen Gefühlen anderer Menschen ist ein hohes Gut. Es verdient und braucht auch den Schutz des Strafrechts.
Die Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Volker Beck, da Urteile wegen Gotteslästerung fast nur in Süddeutschland gesprochen würden, solle die Strafbestimmung besser ganz gestrichen werden, weist doppelt in die Irre.
Die Kritik aus den Reihen der Grünen lässt jeden Respekt für die Unabhängigkeit der Justiz vermissen. Wenn eine geltende Strafbestimmung in anderen Teilen Deutschlands keine Anwendung mehr findet, dann liegt das Problem dort. Toleranz und Respekt vor religiösen Gefühlen haben in ganz Deutschland Schutz verdient - und es ist gut, dass sie jedenfalls in Bayern und Baden-Württemberg auch Schutz finden.
Der strafrechtliche Schutz religiöser Gefühle und Wertüberzeugungen ist keine Frage von gestern - im Gegenteil. Das Neben- und Miteinander unterschiedlicher Religionen prägt immer stärker den Alltag in Deutschland. Klare Grenzen zu setzen gegen Schmähung und Herabsetzung ist ein Beitrag für den inneren Frieden. Dies leistet die geltende Strafbestimmung nicht ausreichend. Die geltende Rechtslage führt zu dem absurden Ergebnis, dass religiöse Überzeugungen umso besser geschützt sind, je gewalttätiger ihre Anhänger sind - denn um so eher ist die Schmähung einer Religion geeignet, "den öffentlichen Frieden zu stören". Auf diese Voraussetzung sollte das Strafrecht verzichten, um einen wirksamen Beitrag für mehr Toleranz und Friedfertigkeit zu leisten.
Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist. Schwere Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt. Sie gehört angemessen bestraft - im Einzelfall auch über den bisher geltenden Strafrahmen von bis zu drei Jahren hinaus.
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