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Geplante Steuerreform bedeutet für Existenzgründer in Deutschland einen herben Rückschlag

Bonn (ots)

- BDU-Vizepräsident Rémi Redley: "Durch Herabsenkung einer
wesentlichen Beteiligung auf ein Prozent werden potenzielle
Investoren abgeschreckt" -
Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU
werden Neugründungen in Deutschland durch die Pläne der
Bundesregierung im Vergleich zu anderen europäischen Staaten
drastisch zurückgehen, wenn die Steuerreform (Nummer 7, § 17) gemäß
den bisherigen Vorschlägen zur Vermeidung von Steuerumgehungen
beschlossen werden sollte. Für BDU-Vizepräsident Rémi Redley eine
Katastrophe: "Durch die vorgesehene Herabsenkung einer wesentlichen
Beteiligung auf ein Prozent werden potenzielle Investoren
abgeschreckt und das Klima für Existenzgründer getrübt".
Redleys Befürchtungen: Wenn sich ein Privatmann an einem Konzern
wie der Siemens AG oder Daimler-Chryler AG beteilige, werde er durch
die 1-%-Absenkung der Beteiligung kaum betroffen sein und dadurch von
seiner Anlagenentscheidung nicht abgehalten werden. Handele es sich
allerdings bei dem Unternehmen um ein Existenzgründungsunternehmen,
welches zum Beispiel ein Kapital von 1,2 Millionen DM benötige, könne
sich der Anleger nur mit 12.000 DM beteiligen, ohne bei einem Erfolg
des Unternehmens einen späteren Veräußerungsgewinn nicht versteuern
zu müssen. Dies könne zur Folge haben, dass Privatinvestoren Kapital
aus steuerlichen Überlegungen nicht zur Verfügung stellten. Gerade
die sich vermehrt entwickelnden Finanzierungs-Formen wie
beispielsweise Minderheitsbeteiligungen am Stammkapital durch
Business-Angels, die den Gründern bzw. dem Management in der
Startphase mit Rat und Tat Hilfestellung leisten und ihre Vergütung 
über einen späteren Verkauf der Beteiligung erhalten würden,
erhielten durch die Steuerreformpläne einen kräftigen Dämpfer. Viele
Existenzgründungen würden aber ohne die benötigten Investitionsgelder
nicht zustande kommen. Die so viel zitierten zusätzliche
Arbeitsplätze könnten dann nicht geschaffen werden, so der
BDU-Vizepräsident.
Bedenklich sei darüber hinaus die Ungleichbehandlung zwischen
Anlegern, die sich mit 0,9 Prozent und Investoren, die sich mit 1,1
Prozent an Unternehmen beteiligen. Bis zu den ersten Änderungen des
Einkommenssteuergesetzes (EStG) durch die rot-grüne Koalition lag die
Grenze der wesentlichen Beteiligung bei 25 Prozent. Bereits die
Absenkung zum 1.4.1999 auf 10 Prozent sei zweifelhaft. Die
Besteuerung der Gewinne aus Veräußerung einer wesentlichen
Beteiligung werde damit begründet, dass wesentlich Beteiligte
Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Kapitalgesellschaft
nehmen könnten. Dieser Grund war schon bei der Absenkung der
Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG auf 10 Prozent anzuzweifeln. Bei
einer Beteiligung unter 10 Prozent könne jedoch ernsthaft nicht mehr
davon ausgegangen werden, dass der Anleger noch bestimmenden Einfluss
auf das Ausschüttungsverhalten einer Kapitalgesellschaft nehmen kann
und damit "natürliche Beteiligungserträge" nach § 20 I Nr. 1 und 2
EStG in "künstliche Veräußerungserlöse" umwandeln kann. Ein
Unterschied zwischen dem 1,1 Prozent-Beteiligten und dem 0,9
Prozent-Beteiligten bestehe somit nicht, so die Kritik von
BDU-Vizepräsident Rémi Redley, der damit auch für Korrekturen im
laufenden Gesetzgebungsverfahren plädiert, zumal die ungleiche
Behandlung hinsichtlich der Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen
gegen Artikel 3 I GG verstoße.
Weitere Informationen:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Friedrich-Wilhelm-Str. 2
53113 Bonn
Tel.: 02 28/91 61-0
Fax:  02 28/91 61-26
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