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BDU-Expertenbefragung: Mitspracherecht des vorläufigen Gläubigerausschusses bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern wirkt sich positiv auf den Sanierungserfolg aus

Berlin/Bonn (ots)

   Dreiviertel der Befragten bewerten die neuen, erweiterten
   Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im Sanierungsrecht als
   sinnvoll

Die neuen, erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger im Rahmen des im März 2012 gestarteten ESUG, dem "Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", werden von Experten der am Sanie-rungsprozess beteiligten Berufsgruppen mit deutlicher Mehrheit begrüßt. Dreiviertel sehen hierin eine sinnvolle Maßnahme für Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens (sehr sinnvoll: 19% und sinnvoll: 56%). Dies ist ein zentrales Ergebnis der Expertenbefragung "Erste Erfahrungen mit dem ESUG", für die der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) die Antworten von insgesamt 342 Insolvenzverwaltern, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern sowie Entscheidungsträgern aus Banken ausgewertet hat. 84 Prozent sind darüber hinaus der Meinung, dass die Stakeholder bei einem Insolvenzantrag mit Sanierungsabsicht frühzeitig eingebunden sein sollten. Burkhard Jung, stellvertretender Vorsitzender des BDU-Fachverbandes Sanierung: "Das deutliche Mitspracherecht des vorläufigen Gläubigerausschusses bei der Auswahl des Insolvenzverwalters wird die Zahl sanierter Betriebe weiter erhöhen. Das Hauptziel und die Vorgaben des neuen ESUG, den Schwerpunkt auf die Fortführung des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu legen, begrüße und unterstütze ich daher ausdrücklich."

Weiterhin befürworten knapp 90 Prozent der Sanierungsexperten den Einsatz eines begleitenden Unternehmensberaters oder eines Chief Restructuring Officers (CRO) (sehr sinnvoll: 50 %, sinnvoll: 39%), um das häufig unmittelbar vor und nach der Insolvenzantragsstellung anzutreffende Führungsvakuum aufzulösen. Und: Gut dreiviertel der Befragungsteilnehmer weisen den am Sanierungsprozess beteiligten Beratern einen wichtigen Einfluss auf den Sanierungserfolg zu (entscheidender Einfluss: 17% und hoher Einfluss: 63%). Besonderes Gewicht wird darin gesehen, dass diese über die Unterstützung bei der Organisation und Information eines vorläufigen Gläubigerausschusses erreichen können, dass die Gerichte Insolvenzverwalter bestellen, die das Vertrauen des repräsentierenden Gremiums und damit der Gläubigerschaft besitzen.

Dass die erweiterten Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger sinnvoll sind und Sanierungen im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens unterstützen, bekräftigt der Großteil der Sanierungsexperten in allen befragten Berufsgruppen. Bei den Entscheidungsträgern aus Banken liegt der Anteil, die dies für sehr sinnvoll oder sinnvoll halten, beispielsweise bei 82,8 Prozent, bei Rechtsanwälten bei rund 79 Prozent und bei den Insolvenzverwaltern bei knapp 70 Prozent.

Die ersten Praxiserfahrungen mit dem neuen ESUG sind auch zentrales Thema der BDU-Fachkonferenz Sanierung, die am 30. Oktober 2012 im Hotel Airport Maritim in Düsseldorf stattfinden wird. Als Teilnehmer werden rund 300 Sanierungsexperten erwartet. Informationen unter: www.bdu-fachkonferenz.de

Hintergrund

Sanierungsbefragung "Erste Praxiserfahrungen mit dem ESUG": Für die Befragung hat der BDU im Oktober Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Entscheidungsträger aus Banken online befragt. Insgesamt wurden die Antworten von 342 Sanierungsexperten in die Auswertung einbezogen. Prozentual verteilen sich die Teilnehmer der Befragung auf die folgenden am Sanierungsprozess beteiligten Berufsgruppen: 7% Insolvenzverwalter, 8% Rechtsanwälte, 53% Unternehmensberater, 5% Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, 11% Entscheidungsträger aus Banken sowie 16% Sonstige.

Download der Befragungsergebnisse unter: www.bdu.d

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de

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