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Beraterverband fordert Reform der Gewerbesteuer

Bonn (ots)

Bundesregierung muss endlich Kommission zur Reform der
Gemeindefinanzen benennen - Für den Wegfall der Gewerbesteuer ist
eine Beteiligung der Kommunen an Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer denkbar
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich für die rasche Benennung einer
Expertenkommission zur Zukunft kommunaler Steuern aus. Das jetzige
System der Gewerbesteuer sei zu kompliziert und ein großer
Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen, da es den europäischen
Nachbarstaaten größtenteils fremd sei. Sinnvoll seien hingegen
Vorschläge, sowohl Gemeinden als auch Bundesländern ein eigenes Recht
zur Beteiligung an der Einkommen- und Körperschaftsteuer
zuzugestehen.
BDU-Chef Redley kann sich daher einen kommunalen Zuschlag - der in
seiner Höhe allerdings auf höchstens 35 Prozent beschränkt sein
müsste - auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vorstellen.
Parallel dazu müsste allerdings vornehmlich die Einkommensteuer
deutlich gesenkt werden. Für den Bund bliebe, bei einer leichten
Erhöhung der Körperschaftsteuer, diese Umstrukturierung
aufkommensneutral.
Großer Vorteil dieser "neuen" Gewerbesteuer sei nicht nur der
geringe bürokratische Aufwand. Zugleich gewährleiste diese Regelung
ein Mindestmaß an Steuerwettbewerb zwischen den Kommunen und - wenn
sie ebenfalls einbezogen werden - den Ländern. "Zwar werden durch die
Loslösung vom Begriff des Gewerbes auch Freiberufler, Landwirte,
Vermieter und andere mit einbezogen", meint Redley. Aber bereits
jetzt seien Kleinunternehmer gegenüber vergleichbaren Freiberuflern
ähnlich stark belastet. Und bei gleichzeitiger Senkung der
Einkommensteuer dürfte sich für die Freiberufler im Ergebnis wenig
ändern. Zudem werde mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ein
wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet.
Die jetzige Regelung der Gewerbesteuer hält der BDU-Präsident für
kaum noch tragfähig. Zudem sei sie vor allem nach der jüngsten
Steuerreform weiter von ihrem steuersystematischen Ziel, der
Absicherung kommunaler öffentlicher Güter, entfernt worden. Während
sie für Kapitalgesellschaften weiterhin eine spürbare Belastung
bleibe, sei sie mit der Senkung des Einkommensteuersatzes für
Personenunternehmen " zu einem reinen Durchlaufposten" geworden, wie
auch der Sachverständigenrat (Rat der Fünf Weisen) jüngst treffend
bemerkt habe.
Da diese Steuer europaweit in dieser Form kaum noch vorkomme,
werde sie zudem im Ausland - unabhängig von ihrer konkreten Höhe -
meist pauschal als Standortnachteil gewertet. Zudem treffe sie nur
deutsche Produkte, etwa beim Export, während Importe nicht belastet
werden: Eine Steuerrückerstattung beim Export oder eine
Nachversteuerung bei Importen gebe es nicht. "Deutschland bildet
EU-weit mittlerweile das Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum. Da
sind diese unnötigen steuerlichen Handicaps mehr als nur ärgerlich",
stellt Redley fest.
Unverständnis zeigt Redley auch darüber, dass die Bundesregierung
eine Reformkommission schon beim Regierungsantritt vor drei Jahren
versprochen hatte. "Aber passiert ist seitdem nichts, die Regierung
lässt alle Beteiligten und besonders die Gemeinden im Regen stehen."
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

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