BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Beraterverband fordert Reform der Gewerbesteuer
Bonn (ots)
Bundesregierung muss endlich Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen benennen - Für den Wegfall der Gewerbesteuer ist eine Beteiligung der Kommunen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer denkbar
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich für die rasche Benennung einer Expertenkommission zur Zukunft kommunaler Steuern aus. Das jetzige System der Gewerbesteuer sei zu kompliziert und ein großer Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen, da es den europäischen Nachbarstaaten größtenteils fremd sei. Sinnvoll seien hingegen Vorschläge, sowohl Gemeinden als auch Bundesländern ein eigenes Recht zur Beteiligung an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zuzugestehen.
BDU-Chef Redley kann sich daher einen kommunalen Zuschlag - der in seiner Höhe allerdings auf höchstens 35 Prozent beschränkt sein müsste - auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer vorstellen. Parallel dazu müsste allerdings vornehmlich die Einkommensteuer deutlich gesenkt werden. Für den Bund bliebe, bei einer leichten Erhöhung der Körperschaftsteuer, diese Umstrukturierung aufkommensneutral.
Großer Vorteil dieser "neuen" Gewerbesteuer sei nicht nur der geringe bürokratische Aufwand. Zugleich gewährleiste diese Regelung ein Mindestmaß an Steuerwettbewerb zwischen den Kommunen und - wenn sie ebenfalls einbezogen werden - den Ländern. "Zwar werden durch die Loslösung vom Begriff des Gewerbes auch Freiberufler, Landwirte, Vermieter und andere mit einbezogen", meint Redley. Aber bereits jetzt seien Kleinunternehmer gegenüber vergleichbaren Freiberuflern ähnlich stark belastet. Und bei gleichzeitiger Senkung der Einkommensteuer dürfte sich für die Freiberufler im Ergebnis wenig ändern. Zudem werde mit der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ein wichtiger Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet.
Die jetzige Regelung der Gewerbesteuer hält der BDU-Präsident für kaum noch tragfähig. Zudem sei sie vor allem nach der jüngsten Steuerreform weiter von ihrem steuersystematischen Ziel, der Absicherung kommunaler öffentlicher Güter, entfernt worden. Während sie für Kapitalgesellschaften weiterhin eine spürbare Belastung bleibe, sei sie mit der Senkung des Einkommensteuersatzes für Personenunternehmen " zu einem reinen Durchlaufposten" geworden, wie auch der Sachverständigenrat (Rat der Fünf Weisen) jüngst treffend bemerkt habe.
Da diese Steuer europaweit in dieser Form kaum noch vorkomme, werde sie zudem im Ausland - unabhängig von ihrer konkreten Höhe - meist pauschal als Standortnachteil gewertet. Zudem treffe sie nur deutsche Produkte, etwa beim Export, während Importe nicht belastet werden: Eine Steuerrückerstattung beim Export oder eine Nachversteuerung bei Importen gebe es nicht. "Deutschland bildet EU-weit mittlerweile das Schlusslicht beim Wirtschaftswachstum. Da sind diese unnötigen steuerlichen Handicaps mehr als nur ärgerlich", stellt Redley fest.
Unverständnis zeigt Redley auch darüber, dass die Bundesregierung eine Reformkommission schon beim Regierungsantritt vor drei Jahren versprochen hatte. "Aber passiert ist seitdem nichts, die Regierung lässt alle Beteiligten und besonders die Gemeinden im Regen stehen."
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