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BDU: Arbeitsmarkt verlangt nach stärkerer Nutzung von professioneller Outplacementberatung

Bonn (ots)

Job-Aqtiv-Gesetz: Outplacement als Instrument für die schnelle
Wiedereingliederung von Arbeitslosen ins Erwerbsleben nutzen -
Uneinheitliche steuerrechtliche Behandlung durch Finanzverwaltungen
behindert mögliche Beschäftigungseffekte
Die Nachfrage von Unternehmen nach professionellem Management in
Trennungssituationen nimmt auch im Jahr 2001 deutlich zu. In einem
Pressegespräch in Bonn schätzten Experten des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. den Umsatz der
Outplacementberatung in Deutschland auf rund 72 Millionen Mark. Damit
wird 2001 das Wachstum in diesem Beratungsfeld im Vergleich zum
Vorjahr um gut 20 Prozent steigen (2000: 60 Millionen Mark). Der
Vorsitzende der BDU-Fachgruppe Outplacementberatung, Herbert
Mühlenhoff, befürwortete bei dieser Gelegenheit auch eine stärkere
Berücksichtigung des etablierten Personalinstruments im Zuge des
Job-Aqtiv-Gesetzes, das im Januar 2002 in Kraft tritt. Noch immer
aber würden mögliche Beschäftigungseffekte einer gezielten
Outplacementberatung durch eine uneinheitliche steuerrechtliche
Handhabung der Finanzverwaltungen behindert.
Am Ende des Jahres 2001 werden rund 1.600 Kandidaten (2000: 1.250)
eine Einzel- und 13.700 Kandidaten eine Gruppenoutplacementberatung
(2000: 11.500) bei den etwa 30 auf das Trennungsmanagement
spezialisierten Beratungsunternehmen in Anspruch genommen haben.
Während die Zahl der Mandate auch in diesem Jahr damit deutlich
gestiegen sei, habe sich bei gleichzeitiger Honorarstabilität der
durchschnittliche zeitliche Mandatsumfang verringert, so die
BDU-Experten. Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes gelänge
es den Outplacementberatern, die Ihnen anvertrauten Mitarbeiter
wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zusätzliche Impulse für
die Marktentwicklung in Deutschland erwartet Mühlenhoff durch die
angelsächsisch geprägten Unternehmen. "Diese Global Player
transportieren ihre positiven Erfahrungen auch in unseren Markt", so
der Fachgruppenvorsitzende. Darüber hinaus seien auf europäischer
Ebene auch künftig Regelungen zu erwarten, die sich auf eine
erweiterte Inanspruchnahme des Personalinstruments auswirken würden.
Alexander Panitzki, Mitglied der BDU-Fachgruppe
Outplacementberatung, betonte im Pressegespräch auch die Rolle von
zielgenauer Outplacementberatung im Rahmen des am 1. Januar 2002 in
Kraft tretenden Job-Aqtiv-Gesetzes. "Im Sinne der dort geforderten
Bündelung und Effizienz von Maßnahmen leistet das verantwortungsvolle
Trennungsmanagement eine wertvolle und schnelle Wiedereingliederung
von Arbeitslosen ins Erwerbsleben", bemerkte Panitzki. Gerade für die
im Gesetz angestrebte Unterstützung bei konkreten Bewerbungsmaßnahmen
von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten könnten die
Outplacementspezialisten ihr Know-how einbringen.
Einig waren sich beide Outplacementberater in der Einschätzung der
aktuellen steuerrechtlichen Behandlung von Outplacement. Unstrittig
seien sowohl Einzel- als auch Gruppenoutplacementberatung für die
Unternehmen als Betriebsausgaben zu werten. Für die Arbeitnehmer und
Arbeitgeber würde allerdings ein Beratungsangebot erheblich an
Attraktivität verlieren, wenn die Beratung als steuerpflichtige
Einkünfte angesehen würde. Die Behandlung durch die
Finanzverwaltungen sei hier leider bislang sehr uneinheitlich. "Hier
wünschen wir uns endlich eine rechtliche Klarstellung, damit die
wirkungsvollen Effekte von Outplacementberatung für den Arbeitsmarkt
in vollem Umfang greifen können", bekräftigten Mühlenhoff und
Panitzki abschließend.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)  
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Tel.: 0228/9161-20

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