BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU-Präsident Redley hält die geforderte Abschaffung des Bundesarbeitsgerichts für nicht notwendig
Berlin/Bonn (ots)
Unternehmensberater betonen wichtige Funktion der einheitlichen Rechtsprechung für deutsche Wirtschaft, sprechen sich aber für eine Straffung des Instanzenweges aus - Bringschuld für flexibleren Arbeitsmarkt liegt bei der Politik
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich gegen eine Abschaffung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus. Entsprechende Forderungen aus Teilen der Wirtschaft teile er in dieser Form nicht. Die Kritiker des Gerichts würdigten nach seiner Auffassung nicht in ausreichendem Maße die Vorzüge einer einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Redley: "Damit entsteht ein hohes Maß an Rechtssicherheit - ein wirtschaftlicher Vorzug gerade für Unternehmen mit bundesweitem Tätigkeits- und Niederlassungsbereich." Er wünsche sich aber eine deutliche Straffung des Instanzenweges.
Eine Abschaffung des BAG ziehe andere Nachteile nach sich. Würde dieses Feld nur noch den Landesarbeitsgerichten überlassen, entstünde die Gefahr eines "Flickenteppichs" mit zersplitterter Rechtsprechung. "Wer ein Unternehmen führt, braucht aber Planungssicherheit, um Kostenrisiken im Vorfeld soweit wie möglich einschätzen zu können. Dies können sie im Arbeitsrecht eben nur mit einer höchsten Instanz erreichen", hält Redley der BAG-Kritik entgegen. Insofern müssten dann auch Urteile hingenommen werden, die im Ergebnis nicht zu einer Entrümpelung des Arbeitsmarktes führten. Denn sie seien jedenfalls im Vorfeld berechen- und damit einkalkulierbar.
Weiterhin werde eine Abschaffung des BAG die strukturellen Probleme des deutschen Arbeitsmarkts nicht lösen. Denn die Richter würden in der weit überwiegenden Zahl der entschiedenen Fälle nur geltendes Gesetzesrecht anwenden. Dieses würde aber in den Landes- und Bundesparlamenten verabschiedet und sei keine Eigenleistung der Gerichte. So hätten die Richter im Geschäftsjahr 2001 nur vereinzelte Fälle aus den Bereichen Gewerkschaft, Unternehmensverfassungsrecht oder Betriebsverfassungsrecht entschieden. "Die meisten Fälle beziehen sich auf Kündigungsstreitigkeiten und hier kann der Gesetzgeber selber im Kündigungsschutzgesetz Änderungen vornehmen", analysiert Redley. Die Deregulierungen der Vorgängerregierung seien Beispiel hierfür.
Notwendig sei zudem eine Verschlankung der mittleren Arbeitsgerichtsebene. "Es stellt sich für mich schon die Frage, ob es nötig ist, gleich 19 Landesarbeitsgerichte zu unterhalten", so Redley. Er wünsche sich eine Bündelung auf maximal 8 bis 10 Gerichte. Das sei allerdings nur zu erreichen, wenn die Verfahren gestrafft würden und offensichtlich unbegründete Verfahren schneller abgewiesen werden könnten. Auch hier sei der Gesetzgeber gefordert: Vereinfachte Zurückverweisungen, Erhöhung der Streitwertsummen, mehr Einzelrichterentscheidungen, all dies seien effektive Möglichkeiten die Arbeit der Justiz zu vereinfachen.
In diesem Zusammenhang erneuert der BDU-Präsident aber seine Bedenken an der Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Bundesregierung. "Teilzeitgesetz oder die Verschärfung der Betriebsverfassung sind unnötige gesetzliche Regulierungen für die deutsche Wirtschaft", so der Verbandschef. Hier würde letztlich wesentlich mehr Schaden für den Arbeitsmarkt angerichtet als einzelne Gerichtsurteile.
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