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BDU-Präsident Redley hält die geforderte Abschaffung des Bundesarbeitsgerichts für nicht notwendig

Berlin/Bonn (ots)

Unternehmensberater betonen wichtige Funktion der einheitlichen
Rechtsprechung für deutsche Wirtschaft, sprechen sich aber für eine
Straffung des Instanzenweges aus - Bringschuld für flexibleren
Arbeitsmarkt liegt bei der Politik
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater
BDU e.V., Rémi Redley, spricht sich gegen eine Abschaffung des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus. Entsprechende Forderungen aus Teilen
der Wirtschaft teile er in dieser Form nicht. Die Kritiker des
Gerichts würdigten nach seiner Auffassung nicht in ausreichendem Maße
die Vorzüge einer einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Redley: "Damit entsteht ein hohes Maß an Rechtssicherheit - ein
wirtschaftlicher Vorzug gerade für Unternehmen mit bundesweitem
Tätigkeits- und Niederlassungsbereich." Er wünsche sich aber eine
deutliche Straffung des Instanzenweges.
Eine Abschaffung des BAG ziehe andere Nachteile nach sich. Würde
dieses Feld nur noch den Landesarbeitsgerichten überlassen, entstünde
die Gefahr eines "Flickenteppichs" mit zersplitterter Rechtsprechung.
"Wer ein Unternehmen führt, braucht aber Planungssicherheit, um
Kostenrisiken im Vorfeld soweit wie möglich einschätzen zu können.
Dies können sie im Arbeitsrecht eben nur mit einer höchsten Instanz
erreichen", hält Redley der BAG-Kritik entgegen. Insofern müssten
dann auch Urteile hingenommen werden, die im Ergebnis nicht zu einer
Entrümpelung des Arbeitsmarktes führten. Denn sie seien jedenfalls im
Vorfeld berechen- und damit einkalkulierbar.
Weiterhin werde eine Abschaffung des BAG die strukturellen
Probleme des deutschen Arbeitsmarkts nicht lösen. Denn die Richter
würden in der weit überwiegenden Zahl der entschiedenen Fälle nur
geltendes Gesetzesrecht anwenden. Dieses würde aber in den Landes-
und Bundesparlamenten verabschiedet und sei keine Eigenleistung der
Gerichte. So hätten die Richter im Geschäftsjahr 2001 nur vereinzelte
Fälle aus den Bereichen Gewerkschaft, Unternehmensverfassungsrecht
oder Betriebsverfassungsrecht entschieden. "Die meisten Fälle
beziehen sich auf Kündigungsstreitigkeiten und hier kann der
Gesetzgeber selber im Kündigungsschutzgesetz Änderungen vornehmen",
analysiert Redley. Die Deregulierungen der Vorgängerregierung seien
Beispiel hierfür.
Notwendig sei zudem eine Verschlankung der mittleren
Arbeitsgerichtsebene. "Es stellt sich für mich schon die Frage, ob es
nötig ist, gleich 19 Landesarbeitsgerichte zu unterhalten", so
Redley. Er wünsche sich eine Bündelung auf maximal 8 bis 10 Gerichte.
Das sei allerdings nur zu erreichen, wenn die Verfahren gestrafft
würden und offensichtlich unbegründete Verfahren schneller abgewiesen
werden könnten. Auch hier sei der Gesetzgeber gefordert: Vereinfachte
Zurückverweisungen, Erhöhung der Streitwertsummen, mehr
Einzelrichterentscheidungen, all dies seien effektive Möglichkeiten
die Arbeit der Justiz zu vereinfachen.
In diesem Zusammenhang erneuert der BDU-Präsident aber seine
Bedenken an der Arbeitsmarktpolitik der rot-grünen Bundesregierung.
"Teilzeitgesetz oder die Verschärfung der Betriebsverfassung sind
unnötige gesetzliche Regulierungen für die deutsche Wirtschaft", so
der Verbandschef. Hier würde letztlich wesentlich mehr Schaden für
den Arbeitsmarkt angerichtet als einzelne Gerichtsurteile.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher), 
Tel.: 0228/9161-20
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn

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