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Beraterverband: Versicherungsmonopol der Berufsgenossenschaften muss schnellstens fallen

Berlin/Bonn (ots)

BDU: Unternehmen könnten durch den Abschluss bei privaten
Versicherungsanbietern in dreistelliger Millionenhöhe entlastet
werden - Monopol treibt Lohnnebenkosten unnötig in die Höhe
Im Zuge der von Bundeskanzler Gerhard Schröder in der vergangenen
Woche angekündigten Reformvorhaben fordert der Bundesverband
Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. auch das Versicherungsmonopol
der Berufsgenossenschaften zu kippen. Es müssten künftig auch
individuelle Verträge mit privaten Versicherungsanbietern
abgeschlossen werden können. Die deutschen Unternehmen könnten so
Kosten in dreistelliger Millionenhöhe einsparen. Damit würde ein
wertvoller Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten geleistet und der
Faktor Arbeit entlastet.
Im Jahr 2000 beliefen sich die Beiträge zur gesetzlichen
Unfallversicherung, die ausschließlich von den Arbeitgebern
finanziert und hauptsächlich von den Berufsgenossenschaften verwaltet
werden, auf rund 12 Milliarden Euro. Würden die Beiträge durch einen
günstigeren Versicherungsabschluss bei privaten Anbietern um nur fünf
Prozent sinken, könnten die Unternehmen 600 Millionen Euro sparen, so
der BDU. Das Einsparpotenzial könne durch zusätzliche
Effizienzsteigerungen dieser 'öffentlichen Einrichtung' sogar noch
deutlich höher ausfallen.
"Es gibt überhaupt kein nachvollziehbares Argument, warum in der
gesetzlichen Unfallversicherung bislang kein Wettbewerb stattfindet.
Das Monopol der Berufsgenossenschaften treibt die Lohnnebenkosten
unnötig in die Höhe und wir müssen in Deutschland in dieser
schwierigen wirtschaftlichen Situation alle Möglichkeiten
ausschöpfen, den Faktor Arbeit zu entlasten, damit neue Arbeitsplätze
entstehen können", so BDU-Präsident Remi Redley. Dazu sollten sich
die Berufsgenossenschaften dem Wettbewerb stellen. Ein Wettstreit im
Versicherungsmarkt zwischen Berufsgenossenschaften und privaten
Anbietern würde zwangsläufig zu niedrigeren Beiträgen führen. Die
Einhaltung des vom Gesetzgeber geforderten Leistungskatalogs der
gesetzlichen Unfallversicherung im Sozialgesetzbuch VII (SGB) könne
im übrigen wie im Falle der privaten Krankenversicherungen durch das
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gewährleistet werden.
Die bislang erfolgreiche Präventionsarbeit in den Bereichen
Betriebssicherheit und Gefahrenschutz sollte aber von den
Berufsgenossenschaften im Sinne der Sicherheit in den Unternehmen
weitergeführt werden. Aber auch hier müssten größere Anstrengungen
unternommen werden, um die Transparenz und die Effizienz der
weitläufigen Strukturen mit einer Reihe von Arbeitsüberschneidungen
zu erhöhen. Eine schlankere Organisation wirke zusätzlich
kostendämpfend und könne so die marktwirtschaftlichen Effekte der
entstehenden Wettbewerbssituation verstärken, ist sich der
BDU-Präsident sicher. Die kürzlich seitens des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) geäußerten Vorschläge für
einen umfassenden Vorschriftenabbau reichten jedenfalls nicht aus.
Hintergrund: Alle Unternehmen in Deutschland sind
Pflichtmitglieder in den jeweiligen Berufsgenossenschaften und
finanzieren die gesamten Versicherungsbeiträge. Die
Berufsgenossenschaften sind zuständig für die Prävention,
Rehabilitation und Entschädigung bei Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten.

Pressekontakt:

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Klaus Reiners (Pressesprecher),
Zitelmannstraße 22,
53113 Bonn
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Tel.: 0228/9161-20,
eMail: rei@BDU.de

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